Die Obergrenze liegt bei 3.272,69 PLN. Wer erhält 500 PLN und wer 3.500 PLN? Details sind verfügbar.

Autor: MCD • Quelle: Rynek Zdrowia, Superbiz.se.pl • Veröffentlicht: 16. September 2025 07:27 • Aktualisiert: 16. September 2025 07:27
Die Abgeordneten haben Vorschriften zum Heizkostengutschein und zum Einfrieren der Strompreise gebilligt. Ab dem vierten Quartal 2025 werden die Energiekosten für Haushalte 500 PLN pro MWh nicht überschreiten.
- Das Gesetz ist eine Reaktion auf die steigenden Kosten für den Energieeinkauf nach dem Auslaufen des aktuellen Fördersystems.
- Bei der neuen Leistung – dem sogenannten Heizgutschein – handelt es sich im Grunde um eine Neuauflage des Energiegutscheins, allerdings in einer erweiterten Ausgestaltung.
- Es richtet sich an Personen, die Energie von Energieunternehmen kaufen und mindestens 170 PLN pro 1 GJ für Wärme bezahlen und Einkommensgrenzen einhalten.
Die Verlängerung des Strompreisstopps bei 500 PLN/MWh bis Ende 2025 und die Einführung des sogenannten Heizgutscheins – das sieht der vom Energieministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf vor.
410 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, einer dagegen und 19 enthielten sich. Das Dokument geht nun an den Senat.
Das Gesetz ist eine Reaktion auf die steigenden Kosten für den Energieeinkauf nach dem Auslaufen des aktuellen Fördersystems.
Eine zentrale Lösung ist die Einführung des sogenannten Heizgutscheins, einer Subvention für Haushalte, die Fernwärme nutzen. Dieser neue Vorteil ist praktisch eine neue Version des Energiegutscheins, allerdings in einem breiteren Rahmen. Er wird Haushalte im ganzen Land abdecken – sowohl in Großstädten als auch in Kleinstädten.
Die Regierung schätzt, dass sich die Gesamtkosten für die Anwendung des Heizgutscheins bis Ende 2026 auf 889,4 Millionen PLN belaufen werden.
So hoch wird der Staat die Heizung subventionierenMit dem Heizkostengutschein sollen Haushalte mit Fernwärmenutzung im zweiten Halbjahr 2025 und im gesamten Jahr 2026 unterstützt werden. Die Vergabe des Gutscheins erfolgt einkommensabhängig.
Es wird von Haushalten empfangen, die:
- bei Einpersonenhaushalten über ein Einkommen von höchstens 3.272,69 PLN verfügen;
- über ein Einkommen von höchstens 2.454,52 PLN pro Person im Falle eines Mehrpersonenhaushalts verfügen.
Darüber hinaus müssen diese Haushalte die vom Energieunternehmen gelieferte Fernwärme nutzen und für Wärme mehr als 170 PLN/GJ bezahlen.
Es gilt das Prinzip „Złoty für Złoty“. Das bedeutet, dass auch bei Überschreitung des Einkommenskriteriums ein Gutschein gewährt wird, dessen Betrag jedoch um den Betrag der Überschreitung gekürzt wird. Der Mindestgutscheinbetrag beträgt 20 PLN; unter diesem Betrag wird der Gutschein nicht ausgezahlt.
Der Heizkostengutschein wird zweimal vergeben:
- für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 (einmalig) in Höhe von 500 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 170 PLN/GJ und nicht höher als 200 PLN/GJ ist; in Höhe von 1.000 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 200 PLN/GJ und nicht höher als 230 PLN/GJ ist; in Höhe von 1.750 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 230 PLN/GJ ist;
- Im Gegenzug wird der Gutschein für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 einmalig in Höhe von 1.000 PLN gewährt – wenn der Wärmepreis über 170 PLN/GJ und nicht über 200 PLN/GJ liegt; in Höhe von 2.000 PLN – wenn der Wärmepreis über 200 PLN/GJ und nicht über 230 PLN/GJ liegt; in Höhe von 3.500 PLN – wenn der Wärmepreis über 230 PLN/GJ liegt.
Gutscheinanträge werden von dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsidenten entgegengenommen.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia