Der Gerichtsmediziner erklärte ihn für tot. Das Ministerium wird lang erwartete Regelungen einführen

- Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die ärztliche Tätigkeit und einiger anderer Gesetze wurde in die Liste der Gesetzgebungsarbeiten des Ministerrats aufgenommen
- Es soll zum Jahreswechsel des dritten und vierten Quartals dieses Jahres von der Regierung verabschiedet werden.
- Ziel der Novelle ist die Einführung einer elektronischen Dokumentation von Geburten und Todesfällen.
- Auch die Funktion des Gerichtsmediziners soll sanktioniert werden – eine Funktion, auf die unter anderem lange gewartet wurde. von lokalen Behörden und Hausärzten
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Einführung umfassender Regelungen zum Verfahren der Todesfeststellung und -dokumentation. Wie das Gesundheitsministerium anmerkte, sind diese Fragen derzeit im Gesetz vom 15. April 2011 über die ärztliche Tätigkeit geregelt, allerdings nur in Bezug auf Patienten, deren Tod in einer medizinischen Einrichtung eingetreten ist, die rund um die Uhr Gesundheitsdienste anbietet. Für an anderen Orten Verstorbene gelten jedoch die archaischen Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Januar 1959 über Friedhöfe und Bestattungen von Verstorbenen, die in einer völlig anderen rechtlichen und organisatorischen Realität entstanden sind und den heutigen Verhältnissen in Gesellschaft und Recht nicht mehr gerecht werden.
„Die im Gesetz über Friedhöfe und die Bestattung von Verstorbenen enthaltenen Vorschriften schaffen zahlreiche Umsetzungsprobleme, die durch Auslegung nicht gelöst werden können, da sie sich in erster Linie auf Gesundheitseinrichtungen beziehen, die nicht im aktuellen System der medizinischen Tätigkeit tätig sind, sowie auf die Pflichten von Personen, die medizinische Berufe ausüben, die Grundsätze der Finanzierung der ausgeübten Tätigkeiten sowie den Zugang zu Daten, die für Standesämter und öffentliche Statistiken erforderlich sind“, gibt das Gesundheitsministerium an und begründet die Notwendigkeit der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderung.
Zu den Bestimmungen des Gesetzesentwurfs gehört unter anderem die Einführung systemeinheitlicher Regelungen für Sterbeurkunden, Geburtsurkunden und Geburtsurkunden mit Totgeburtsvermerk, die als elektronische Patientenakten gelten sollen.
Der Gesetzentwurf wird außerdem die Verantwortung und den Umfang der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Feststellung und Dokumentation von Todesfällen sowie mit der Beschaffung vollständiger und zuverlässiger Informationen über die Todesursachen festlegen.
Eines der Hauptziele der empfohlenen Lösungen besteht in der Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gerichtsmediziners , der zuständig ist, wenn der Tod festgestellt werden muss, wenn es schwierig ist, den behandelnden Arzt des Patienten während seiner letzten Erkrankung zu bestimmen (der gemäß den geltenden Vorschriften den Tod feststellen muss) oder wenn Tätigkeiten und Feststellungen im Zusammenhang mit dem Tod erforderlich sind, die Fachkenntnisse erfordern.
Darüber hinaus berücksichtigt das Projekt Unterschiede im Verfahren zur Feststellung des Todes und zur Erstellung der Sterbedokumentation bei der Erfüllung von Aufgaben der polnischen Streitkräfte außerhalb des polnischen Hoheitsgebiets – im Falle des Todes von Soldaten oder Zivilisten, die im Rahmen polnischer Militärkontingente arbeiten.
- Die Auswirkungen der eingeführten Lösungen werden vor allem darin bestehen, dass es im Bereich der vom Gesetzesentwurf abgedeckten Fragen eine klare Rechtsgrundlage gibt und entsprechende Verfahren angegeben werden, auch im Zusammenhang mit Todesfällen unter besonderen Umständen, wodurch die Ärzte von der Verpflichtung entbunden werden, andere Maßnahmen als die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden zu ergreifen - prognostiziert das Gesundheitsministerium.
Verantwortlich für das Projekt ist der stellvertretende Minister Wojciech Konieczny.
Coroner – eine Funktion, auf die seit Jahren gewartet wirdUnter anderem gibt es seit Jahren Forderungen nach der Einsetzung eines Leichenbeschauers. Hausärzte, die derzeit für die Feststellung des Todes zuständig sind. Und in vielen Fällen dauert dies sogar Stunden. Vizepräsident der Föderation der Arbeitgeberverbände im Gesundheitswesen Zielona Góra Agreement Tomasz Zieliński gab in einem Interview mit Rynek Zdrowia zu, dass heute die Familien der Verstorbenen, die eine Sterbeurkunde benötigen, mit kranken Patienten, die in der Klinik Hilfe brauchen, um Zeit konkurrieren . - Ein Coroner, also eine Person, die befugt ist, den Tod festzustellen und in einem bestimmten Gebiet verfügbar ist, würde bedeuten, dass die Familie des Verstorbenen nicht warten müsste. Es werde keinen Streit darüber geben, wer den Tod bestätigen würde, sagte er.
Derzeit ist die Ernennung von Gerichtsmedizinern allerdings nicht verpflichtend und die lokalen Behörden entscheiden sich nur selten dazu, da dies für sie mit Kosten verbunden ist. Obwohl das geltende Friedhofs- und Bestattungsgesetz vorsieht, dass die Todesfeststellung in bestimmten Fällen von einem vom jeweiligen Bezirkshauptmann hierzu beauftragten Arzt vorgenommen werden soll, bleibt die Finanzierung ein Problem. Solange diese Frage nicht geregelt ist, dürfte die Ernennung von Leichenbeschauern in den Bezirken nicht zur Regel werden.
Die Vorbereitungen hierfür laufen seit Jahren. Die Vorgängerregierung kam dem am nächsten und bereitete Vorschriften vor, die unter anderem den Aufgabenbereich, die Qualifikationen und sogar die Honorare für Gerichtsmediziner spezifizierten. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht umgesetzt.
Die Idee wurde nicht aufgegeben. Im Dezember letzten Jahres teilte uns das Gesundheitsministerium mit, dass an einer entsprechenden Verordnung gearbeitet werde. Damals ging es jedoch darum, „den Gesetzentwurf zur Feststellung und Dokumentation von Todesfällen, einschließlich der Funktionsweise einer elektronischen Sterbeurkunde, in die Liste der legislativen und programmatischen Arbeiten des Ministerrats aufzunehmen“. Allerdings enthält die Liste auch einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die ärztliche Tätigkeit. Bedeutet dies, dass der Umfang geringer ausfallen wird als ursprünglich geplant? Das ist schwer zu sagen. Veraltete Sterbe- und Nekropolenregelungen bedürfen einer umfassenden Novellierung, sind jedoch so umfangreich, dass sie über die Kompetenzen des Gesundheitsministeriums hinausgehen. Inoffiziell ist zu hören, dass das Innen- und Verwaltungsministerium an einem separaten Projekt arbeitet.
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