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Kinder sind im Internet immer noch gefährdet. Ministerium für Digitale Angelegenheiten reagiert auf den Appell des Beauftragten für Kinderrechte

Kinder sind im Internet immer noch gefährdet. Ministerium für Digitale Angelegenheiten reagiert auf den Appell des Beauftragten für Kinderrechte
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Angesichts der wachsenden Bedrohungen für die jüngsten Internetnutzer appellierte die Ombudsfrau für Kinder, Monika Horna-Cieślak, an die Regierung, dringend die Instrumente zu stärken, die eine wirksame Verfolgung von Tätern von Verbrechen gegen Kinder im Internet ermöglichen. Das Ministerium für Digitales reagierte mit der Erklärung, es sei für Veränderungen offen, obwohl es Anzeichen dafür gibt, dass das Hauptproblem nicht im Mangel an Vorschriften liegt, sondern im Mangel an Personal und Ressourcen, um diese durchzusetzen.

Die Sprecherin beantragte bei den Ministerien für Digitalisierung sowie für Inneres und Verwaltung eine gründliche Analyse der Regelungen – darunter des Polizeigesetzes und des Gesetzes zur Erbringung elektronischer Dienste. Die Idee besteht darin, eine schnellere und effizientere Informationsbeschaffung in Situationen zu ermöglichen, in denen das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Der den Strafverfolgungsbehörden derzeit zur Verfügung stehende Datenkatalog könnte sich im Kampf gegen die zunehmend organisierte und verdeckte Cyberkriminalität als schlicht unzureichend erweisen.

Das Ministerium für digitale Angelegenheiten versichert in einer von Vizeminister Michał Gramatyka unterzeichneten Antwort seine Bereitschaft zum Dialog und weist auf die bereits laufenden Bildungsaktivitäten hin, darunter: NASK-Schulungen. Das Problem besteht darin, dass sich diese Aktivitäten hauptsächlich an die breite Öffentlichkeit richten und nicht speziell an Beamte und Spezialisten, die sich mit Cyberkriminalität gegen Kinder befassen.

Das Ministerium weist zu Recht darauf hin, dass die größte Herausforderung heute nicht die Regelungen selbst, sondern der Personalmangel und die unzureichende Vorbereitung der Dienste seien. Eine Auffassung, die – wie Vertreter des Ministeriums betonten – auch im EU-Forum widergespiegelt wird. Kurz gesagt: Auch die besten Regelungen helfen nichts, wenn es niemanden gibt, der sie wirksam umsetzt.

In Bezug auf die Sperrung schädlicher Inhalte verweist das Ministerium auf die EU-DSA-Verordnung, die digitalen Plattformen Pflichten auferlegt. Derzeit wird außerdem an einem polnischen Gesetz gearbeitet, das Minderjährigen den Zugriff auf sogenannte pathologische Inhalte verwehren soll – schädliches Material, das zwar nicht immer formal illegal ist, aber enorme Entwicklungsschäden verursachen kann.

Auch Maßnahmen auf EU-Ebene sind wichtig. Die Law Enforcement Working Party (LEWP) des Rates der Europäischen Union arbeitet an Vorschriften, die den Kampf gegen so schwere Straftaten wie Kinderpornografie und Grooming erleichtern sollen.

Die Reaktion des Ministeriums kann als Schritt in die richtige Richtung gesehen werden, ist aber gleichzeitig auch ein Warnsignal: Ohne Investitionen in Personal und echte Strafverfolgungsstrukturen bleiben selbst die besten Absichten nur auf dem Papier. Gleichzeitig können Kinder – die in der digitalen Welt am stärksten gefährdeten Personen – weiterhin Opfer von Angriffen werden, die sich hinter einem Bildschirm verstecken können.

Aktualisiert: 13.05.2025 08:30

politykazdrowotna

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