Kritik an Abwasserrichtlinie: Wasserschutz gegen sichere Versorgung?


Weil sie erstmals zur zur Kostenübernahme gemäß dem Verursacherprinzip verpflichtet werden sollen, kritisieren die Hersteller die geplante Regelung. Auch das Europäische Parlament sieht Nachbesserungsbedarf. / © Adobe Stock/darknightsky
Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission dazu aufgefordert, die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) noch einmal zu überdenken. In einem aktuellen Bericht zur Wasserresilienzstrategie fordert das Parlament eine neue Folgenabschätzung. Die bisherige Version gefährde die Versorgungssicherheit mit wichtigen Arzneimitteln – dieser Aspekt sei bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden, so die Kritik.
Bei den Herstellerverbänden kommen die neuen Bedenken gut an. Sie hatten von Anfang an scharfe Kritik an den EU-Plänen geübt. Die neue Richtlinie führt eine vierte Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen ein und verpflichtet erstmals bestimmte Branchen zur Kostenübernahme gemäß dem Verursacherprinzip. Die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika werden dabei verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Klärstufe zu tragen.
In dieser Regelung sahen sich die Verbände gegängelt und warnten vor Arzneimittelengpässen und einer Schwächung des Standorts Deutschland. Pharma Deutschland begrüßte die neuen Entwicklungen. Die EU-Kommission sei »dringend aufgefordert, den Initiativantrag des Parlamentes anzunehmen und zeitnah die Überarbeitung der Folgenabschätzung und der erweiterten Herstellerverantwortung voranzubringen«, Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland.
Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer pflichtete bei: »Die Kommunale Abwasserrichtlinie darf so nicht kommen. Denn sie wird zu einem Tsunami an Engpässen führen.« Das umweltpolitische Ziel des sauberen Wassers dürfe nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit durchgesetzt werden. Denn dadurch würde das Ziel der Kommission, eine stabilere Versorgung mit Arzneimitteln zu schaffen, konterkariert.
Bei der geplanten Pflicht für Hersteller, den größten Teil der Kosten einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken zu übernehmen, werde etwa nicht berücksichtig, dass Arzneimittelrückstände hauptsächlich durch die Ausscheidungen der Patientinnen und Patienten ins Abwasser gelangten. Die geschätzten jährlichen Kosten von rund einer Milliarde Euro würden vor allem die Generikahersteller tragen.
Bretthauer betonte: »Es braucht jetzt zeitnah eine neue Folgenabschätzung, die beiden Zielen – sauberem Wasser und sicherer Versorgung – Rechnung trägt.«

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