Änderungen in der Zahnmedizin, die vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet werden. Höhere Tarife und neue Leistungen ab 1. Juni

Ab dem 1. Juni 2025 treten wesentliche Änderungen bei der Finanzierung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen von Verträgen mit dem Nationalen Gesundheitsfonds in Kraft. Der Präsident des Nationalen Gesundheitsfonds hat eine Verordnung unterzeichnet, die die geltenden Vorschriften aktualisiert und den Katalog der garantierten Leistungen erweitert. Was ändert sich für Patienten und medizinische Einrichtungen?
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung von 50 Prozent. Preiserhöhungen für individuelle zahnärztliche Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Der neue Faktor (1,5) wird unter anderem folgende Leistungen einschließen: Leistungen, die in Schulen und Zahnkliniken erbracht werden, allerdings ohne Panoramaröntgenaufnahmen und Anpassungsbesuche.
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Qualität der Zahnpflege für die Kleinsten – eine Patientengruppe, die besonders anfällig für gesundheitliche Vernachlässigung ist.
Die Änderungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Gesundheitsministers vom Dezember 2024, die den Umfang der garantierten Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung erweitert. Im Katalog finden Sie unter anderem: Panoramaröntgen – aktuell zum gleichen Preis, unabhängig vom Alter des Patienten.
Auch die Preise für umfassende zahnärztliche Prophylaxeleistungen und Anpassungsbesuche für Kleinkinder wurden geändert und an die Empfehlungen der Agentur für Gesundheitstechnologiebewertung und Tarifsystem angepasst. Dies ist eine Reaktion auf steigende Kosten und Marktanforderungen.
Die Verordnung enthält zudem eine Bestimmung, die formale Fragen regelt: Alle zur Abrechnung vorgelegten Leistungen müssen mit den Angaben in der individuellen Krankenakte des Patienten übereinstimmen. Dadurch soll die Transparenz erhöht und das Missbrauchsrisiko verringert werden.
Auch die Grundsätze der Finanzierung des kieferorthopädischen Versorgungsprogramms für Kinder mit angeborenen Defekten des Gesichtsskeletts wurden angepasst. Grundlage für die Auszahlung ist künftig die Qualifikation des Patienten für das Programm und nicht – wie bisher – konkrete Maßnahmen in einem bestimmten Monat.
Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für die Umsetzung dieser Änderungen auf etwa 60 Millionen PLN pro Jahr. Das Projekt war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation – es gingen Kommentare von sechs Stellen ein, von denen einige berücksichtigt wurden, hauptsächlich solche verfahrenstechnischer Art.
Aktualisiert: 02/06/2025 13:30
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