7.036 PLN für eine medizinische Pflegekraft. Gehaltserhöhung ab 1. Juli?

Autor: KKR • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 07. Juni 2025 06:30
Derzeit beträgt das Mindestgehalt für medizinische Pflegekräfte 6.153,71 PLN brutto pro Monat. Neue Tarife im öffentlichen Gesundheitswesen treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Nach der Aktualisierung der Indikatoren soll das gesetzliche Mindestgehalt in diesem Beruf auf 7.036 PLN brutto steigen. Wird es jedoch Erhöhungen geben? Minister Leszczyn fordert Änderungen.
Die Mindestlöhne im Gesundheitswesen werden ab dem 1. Juli 2025 erhöht. Laut Gesetz berechnen sich die neuen Sätze aus dem Arbeitskoeffizienten und dem Durchschnittslohn für 2024, der laut Angaben des Statistischen Zentralamtes 8.181,72 PLN betrug. Dies bedeutet höhere Löhne unter anderem für medizinisches Pflegepersonal.
– Ich werde mit dem dreigliedrigen Team sprechen, damit wir die Regelung ändern können, die von jemandem erfunden wurde, der überhaupt keine Ahnung von öffentlichen Finanzen hat – sagte sie in einem Interview mit Polsat News.
Eine mögliche Änderung würde eine Verschiebung des Indexierungsdatums und damit einen sechsmonatigen Stopp des Wachstums der niedrigsten Löhne im öffentlichen Gesundheitssystem bedeuten.
Heute wird ein medizinischer Assistent in der Gehaltstabelle einer Gruppe zugeordnet, in der der Koeffizient 0,86 beträgt und der Mindestlohn 6.153,71 PLN brutto beträgt:
- Ein weiterer Arbeitnehmer, der einen anderen medizinischen Beruf als den in Nr. 1–6 genannten ausübt, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung und als medizinischer Betreuer (0,86) – 6.153,71 PLN.
- Nach dem 1. Juli 2025 erhöht sich das Gehalt der Pflegekräfte um 882,57 PLN auf 7.036,28 PLN brutto pro Monat.
Ab dem 1. Juli 2025 betragen die Mindestlöhne im Gesundheitswesen (brutto):
- Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung (Arbeitskoeffizient 1,45) – heute: 10.375,45 PLN; nach dem 1. Juli 2025: 11.863,49 PLN (Erhöhung um 1.488,04 PLN)
- Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, klinischer Psychologe, andere Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1, 3 und 4 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Hochschulbildung auf Masterniveau und Spezialisierung, Krankenschwester mit dem Berufstitel Master of Nursing oder Hebamme mit einem Masterabschluss in Hebammenwesen mit der erforderlichen Spezialisierung im Bereich der Krankenpflege oder in einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich (1,29) – heute: 9.230,57 PLN, nach dem 1. Juli 2025: 10.554,42 PLN (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN)
- Arzt oder Zahnarzt ohne Spezialisierung (1,19) – heute: 8.515,02 PLN. ab 1. Juli: 9.736,25 PLN (eine Erhöhung um 1.221,23 PLN)
- Auszubildender (0,95) – 7.772,63 PLN (eine Erhöhung um 974,92 PLN)
- Apotheker/in, Physiotherapeut/in, Labordiagnostiker/in, Krankenpfleger/in, Hebamme/r, Elektroradiologe/in, Psycholog/in, sonstige/r Arbeitnehmer/in, der/die einen anderen als den in den Nummern 1-4 genannten medizinischen Beruf ausübt, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau; Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit der erforderlichen Hochschulausbildung (Grundstudium) und Spezialisierung oder Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit Sekundarschulabschluss und Spezialisierung
(1,02) – heute: 7.298,59 PLN, ab 1. Juli 8.345,35 PLN (ein Anstieg von 1.046,76 PLN)
- Physiotherapeut, Krankenpfleger, Hebamme, Rettungssanitäter, Elektroradiologietechniker, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1–5 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit erforderlicher Hochschulbildung auf dem Niveau des Grundstudiums; Physiotherapeut, Rettungssanitäter, Medizinanalytiker, Elektroradiologietechniker mit erforderlicher Sekundarschulbildung oder Krankenpfleger oder Hebamme mit erforderlicher Sekundarschulbildung, die keinen Fachtitel im Bereich der Krankenpflege oder einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich besitzen (0,94) – heute: 6.726,15 PLN, ab 1. Juli: 7.690,82 PLN (eine Erhöhung um 964,67 PLN)
- Ein weiterer Arbeitnehmer, der einen anderen medizinischen Beruf als den in Nr. 1–6 genannten ausübt, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung und medizinischem Betreuer (0,86) – heute: 6.153,71 PLN; ab 1. Juli: 7.036,28 PLN (eine Erhöhung um 882,57 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben und über die erforderliche Hochschulbildung verfügen (1) – heute: 7.155,48 PLN, ab 1. Juli: 8.181,72 PLN (eine Erhöhung um 1.026,24 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung (0,78) – heute: 5.581,27 PLN, ab 1. Juli: 6.381,74 PLN (eine Erhöhung um 800,47 PLN)
- Arbeitnehmer mit einer Grundtätigkeit, mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Ausbildung unter dem Sekundarschulniveau (0,65) – heute: 4.651,06 PLN, ab 1. Juli: 5.318,12 PLN (eine Erhöhung um 667,06 PLN)
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