5.318 PLN für diese Berufsgruppe. Neuer niedrigster Mindestlohn ab 1. Juli

Autor: KKR • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 07. Juni 2025 07:00
Die Mindestgehälter im öffentlichen Gesundheitswesen steigen ab dem 1. Juli 2025. Die Erhöhungen gelten auch für Hilfskräfte – Pfleger und Sanitäter. Nach der Indexierung beträgt das Mindestgehalt in dieser Berufsgruppe 5.318 PLN brutto pro Monat. Die Sätze ergeben sich aus dem Gesetz und richten sich nach dem vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Durchschnittsgehalt. Ministerin Izabela Leszczyna schlug am 5. Juni eine mögliche Verschiebung des Erhöhungstermins vor, was in der Praxis ein vorübergehendes Einfrieren bedeuten würde.
Derzeit beträgt das Mindestgehalt für einen Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit ohne medizinische Ausbildung 4.651,06 PLN brutto pro Monat . Laut Gesetz soll es ab dem 1. Juli 2025 auf 5.318,12 PLN steigen – also 667,06 PLN mehr. Dies gilt unter anderem für Pfleger und Sanitäter im öffentlichen Gesundheitswesen.
Die Indexierung der Löhne in diesem Sektor ergibt sich aus dem Produkt des Arbeitskoeffizienten und des vom Zentralen Statistikamt bekannt gegebenen Durchschnittsgehalts – im Jahr 2024 lag es bei 8.181,72 PLN.
Am 5. Juni kündigte Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna jedoch in einem Interview mit Polsat News eine mögliche Verschiebung des Erhöhungstermins an : – Ich werde mit dem dreigliedrigen Team sprechen, damit wir die Regelung ändern können, die von jemandem erfunden wurde, der keine Ahnung von öffentlichen Finanzen hat.
Dies würde einen sechsmonatigen Stopp des Wachstums der niedrigsten Löhne im Gesundheitswesen bedeuten, auch für Hilfspersonal. Es ist jedoch nicht bekannt, ob dies tatsächlich passieren wird.
Gehälter im GesundheitswesenSo verändern sich die Gehälter im Gesundheitswesen zum 1. Juli 2025 (Bruttobeträge):
- Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung (Arbeitskoeffizient 1,45) – heute: 10.375,45 PLN; nach dem 1. Juli 2025: 11.863,49 PLN (Erhöhung um 1.488,04 PLN)
- Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, klinischer Psychologe, andere Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1, 3 und 4 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Hochschulbildung auf Masterniveau und Spezialisierung, Krankenschwester mit dem Berufstitel Master of Nursing oder Hebamme mit einem Masterabschluss in Hebammenwesen mit der erforderlichen Spezialisierung im Bereich der Krankenpflege oder in einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich (1,29) – heute: 9.230,57 PLN, nach dem 1. Juli 2025: 10.554,42 PLN (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN)
- Arzt oder Zahnarzt ohne Spezialisierung (1,19) – heute: 8.515,02 PLN. ab 1. Juli: 9.736,25 PLN (eine Erhöhung um 1.221,23 PLN)
- Auszubildender (0,95) – 7.772,63 PLN (eine Erhöhung um 974,92 PLN)
- Apotheker/in, Physiotherapeut/in, Labordiagnostiker/in, Krankenpfleger/in, Hebamme/r, Elektroradiologe/in, Psycholog/in, sonstige/r Arbeitnehmer/in, der/die einen anderen als den in den Nummern 1-4 genannten medizinischen Beruf ausübt, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau; Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit der erforderlichen Hochschulausbildung (Grundstudium) und Spezialisierung oder Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit Sekundarschulabschluss und Spezialisierung
(1,02) – heute: 7.298,59 PLN, ab 1. Juli 8.345,35 PLN (ein Anstieg von 1.046,76 PLN)
- Physiotherapeut, Krankenpfleger, Hebamme, Rettungssanitäter, Elektroradiologietechniker, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1–5 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit erforderlicher Hochschulbildung auf dem Niveau des Grundstudiums; Physiotherapeut, Rettungssanitäter, Medizinanalytiker, Elektroradiologietechniker mit erforderlicher Sekundarschulbildung oder Krankenpfleger oder Hebamme mit erforderlicher Sekundarschulbildung, die keinen Fachtitel im Bereich der Krankenpflege oder einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich besitzen (0,94) – heute: 6.726,15 PLN, ab 1. Juli: 7.690,82 PLN (eine Erhöhung um 964,67 PLN)
- Ein weiterer Arbeitnehmer, der einen anderen medizinischen Beruf als den in Nr. 1–6 genannten ausübt, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung und medizinischem Betreuer (0,86) – heute: 6.153,71 PLN; ab 1. Juli: 7.036,28 PLN (eine Erhöhung um 882,57 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben und über die erforderliche Hochschulbildung verfügen (1) – heute: 7.155,48 PLN, ab 1. Juli: 8.181,72 PLN (eine Erhöhung um 1.026,24 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung (0,78) – heute: 5.581,27 PLN, ab 1. Juli: 6.381,74 PLN (eine Erhöhung um 800,47 PLN)
- Arbeitnehmer mit einer Grundtätigkeit, mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Ausbildung unter dem Sekundarschulniveau (0,65) – heute: 4.651,06 PLN, ab 1. Juli: 5.318,12 PLN (eine Erhöhung um 667,06 PLN)
Es sei noch angemerkt, dass das Gesetz lediglich die Mindestlöhne festlegt, während die Löhne von Medizinern in der Praxis beispielsweise aufgrund von Zulagen höher sein können.
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