Teil-Erfolg für KV Bayerns: Sozialgericht München rügt TeleClinic

München. Die KV Bayerns hat mit ihrer Unterlassungsklage gegen die TeleClinic offenbar teilweise Erfolg gehabt. Den beiden Parteien wurde bereits ein Urteil des Sozialgerichts (SG) München zugestellt, das bei der Vermittlungsplattform für Videosprechstunden bestimmte Punkte beanstandet, wie TeleClinic auf Anfrage der Ärzte Zeitung am Donnerstag mitteilte.
Die Entscheidung wurde vom Gericht noch nicht veröffentlicht. Eine Mitteilung werde vorbereitet, hieß es am SG. Eine Stellungnahme der KV Bayerns war am Donnerstag bis Redaktionsschluss nicht zu bekommen. Zuerst hatte der Tagesspiegel Background darüber berichtet, dass ein Urteil gefällt wurde.
Nur Auswirkungen in BayernBenedikt Luber, Managing Director der TeleClinic, betonte, dass das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig sei und zudem nur „unser Angebot in Bayern“ betreffe. „Es hat deshalb keine Auswirkungen auf das bundesweite Leistungsangebot von TeleClinic. Auch in Bayern können Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte unsere Plattform weiterhin wie gewohnt nutzen“, so Luber.
„In vielen Punkten“ habe das SG das bisherige Angebot der TeleClinic bestätigt, sagte Luber. An mehreren Stellen greife es aber zu kurz.
„Die Beanstandungen von Punkten, wie unserem nutzungsbasierten Preismodell, halten wir für unbegründet. Die Gebühren sind unmittelbar an die durch TeleClinic erbrachten Leistungen gebunden und stehen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen“, schrieb Luber.
Firma will Urteil überprüfen lassenAuch in Bezug auf Qualitätsvorgaben gab es offensichtlich Kritik vom Gericht. Die TeleClinic, so Luber, „kann und wird die in Anlage 31c zum Bundesmantelvertrag-Ärzte definierten bundeseinheitlichen Standards vollumfänglich umsetzen, wie u.a. die verpflichtende Ersteinschätzung“.
Das SG habe „in vielen Punkten“ die Klage der KV Bayerns abgewiesen, „womit das Angebot von TeleClinic im Grundsatz bestätigt und unterstützt wird“. Die GmbH werde Berufung einlegen, weil sie überzeugt sei, „dass unser Angebot im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben steht“.
Eigene Bayern-SeiteOffenbar als Reaktion auf das Urteil hat TeleClinic nun im Internet eine eigene Bayern-Seite. Diese ist optisch deutlich abgespeckter.
Anders als die Homepage für Rest-Deutschland weist die Bayern-Seite unter anderem nicht mehr darauf hin, dass per Videosprechstunde Rezepte oder Krankschreibungen „angefragt“ und Symptome abgeklärt werden können. Auf der Bayern-Website ist nur noch allgemein davon die Rede, dass ein Arztgespräch vereinbart werden kann.
„Wir bedauern, dass unsere Versuche, die rechtlichen Fragen außergerichtlich zu klären, bisher nicht angenommen wurden“, sagte Luber. TeleClinic bleibe aber weiterhin offen für den Dialog mit allen Beteiligten.
Auch KV Nordrhein klagtAußer der KV Bayerns hat auch die KV Nordrhein eine Klage gegen die Online-Plattform laufen. Sie sieht das Geschäftsmodell von TeleClinic kritisch. Patienten könnten bestimmte Leistungen wie etwa AU-Bescheinigungen oder Rezepte „quasi ‚auf Knopfdruck‘ bestellen“.
Das, so führte die KV im März in einer Mitteilung aus, berge Risiken für die Patientengesundheit. Einer sinnvollen und wirtschaftlichen Behandlung per Videosprechstunde müsse ein digitales Ersteinschätzungsverfahren vorausgehen.
Die KV Nordrhein kritisierte zudem den Umgang mit Gesundheitsdaten. Ebenso, dass Versicherte von Krankenkassen, die mit der TeleClinic Verträge geschlossen haben, offenbar bevorzugt werden. „Unsere Aufgabe ist es, dass alle Patienten alleine nach medizinischer Dringlichkeit an die Reihe kommen. Daher sehen wir diese Form von Angeboten kritisch“, äußerte sich damals Dr. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender.
Über die Klage der KV Nordrhein, die in München beim Landgericht anhängig ist, ist noch nicht entschieden. Das jetzige Urteil des Sozialgerichts scheine aber „unsere Rechtsauffassung zu stützen“, teilte die KV am Donnerstag mit. (juk)
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