Sanitäter: Der Direktor des Gesundheitsministeriums möchte uns keine detaillierten Daten zur Verfügung stellen

- Der Nationale Rat der Rettungssanitäter hat dem Gesundheitsministerium einen Brief geschickt, in dem er die Übermittlung von Daten über die Verwendung der Schaltfläche „Hilfe“ in der SWD PRM-Anwendung durch Leiter von Notfallteams fordert.
- „Der Nationale Rat der Sanitäter (oder eine andere medizinische Selbstverwaltung) ist nicht in der Liste der Stellen enthalten, denen detaillierte Daten aus dem SWD PRM zur Verfügung gestellt werden können“, sagte Agnieszka Tuderek-Kuleta, Direktorin der Sicherheitsabteilung des Gesundheitsministeriums, in einer Antwort.
- Der Direktor erkundigt sich nach der Anzahl der beim Nationalrat eingegangenen Kommentare zur Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Nutzung der Schaltfläche „HILFE“ im SWD PRM und nach den Inhalten dieser Kommentare.
Die Direktorin der Sicherheitsabteilung des Gesundheitsministeriums, Frau Agnieszka Tuderek-Kuleta, möchte die Daten des SWD PRM bezüglich der Verwendung der Schaltfläche „HILFE“ nicht für die Erstellung einer Analyse seitens der Selbstverwaltung der Sanitäter bereitstellen, schreibt die Nationale Kammer der Sanitäter.
Wie KIRM erläutert, hat der Nationale Rat der Rettungssanitäter aufgrund zahlreicher kritischer Kommentare aus der Rettungssanitäter-Community zu der am 19. März 2025 an die Benutzer von SWD PRM (State Emergency Medical Service Command Support System) gesendeten Nachricht bezüglich des von medizinischen Disponenten zu befolgenden Vorgehens, wenn der Leiter des Rettungsteams die Schaltfläche „Hilfe“ in der SWD PRM-Anwendung verwendet, mit der Analyse der derzeit verwendeten Lösung zur Verwendung der Schaltfläche „Hilfe“ in der SWD PRM-Anwendung begonnen.
In diesem Zusammenhang hat das KRRM zum Zwecke der vorbereiteten Analyse ein Schreiben vom 28. April an das Gesundheitsministerium übermittelt, in dem es um die Bereitstellung von Daten über die Verwendung der Schaltfläche „Hilfe“ in der SWD PRM-Anwendung durch Leiter von Notfallteams (ZRM) im Rahmen von:
- die Anzahl der im SWD PRM registrierten Fälle der Verwendung der Schaltfläche „Hilfe“, aufgeschlüsselt nach Woiwodschaft und ZRM-Dispatcher;
- die Anzahl der Fälle, in denen die Betätigung der „Hilfe“-Taste durch den Rettungsdienstleiter zur Zuweisung von Hilfsdiensten durch den Rettungsdienstdisponenten führte, unter Angabe der Bezeichnung dieser Dienste (Polizei/Landesfeuerwehr) und des vom Rettungsdienstdisponenten gewählten Einsatzgrundes, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Rettungsdienstdisponenten;
- Zeitpunkt der Nutzung der Schaltfläche „Hilfe“ durch den Leiter des Rettungsdienstes in den in Punkt 2 genannten Fällen im Datenformat: „HH:MM:SS“, aufgeschlüsselt nach Woiwodschaft und Leiter des Rettungsdienstes;
- Zeitpunkt der Zuweisung des Hilfsdienstes (Polizei/Staatliche Feuerwehr) im SWD PRM durch den medizinischen Disponenten in den in Punkt 2 genannten Fällen im Datenformat: „HH:MM:SS“, aufgeschlüsselt nach Woiwodschafts- und ZRM-Disponenten – falls zutreffend;
- die Anzahl der Benutzer mit der zugewiesenen Rolle im SWD PRM: Systemarzt – Rettungsdienstleiter, Rettungssanitäter – Rettungsdienstleiter, Krankenschwester/Systemkrankenschwester – Rettungsdienstleiter zum 31. Dezember eines jeden Jahres in den Jahren 2020–2024, aufgeschlüsselt nach Woiwodschaft und Rettungsdienstdisponent.
Im Namen des Gesundheitsministeriums antwortete die Direktorin der Sicherheitsabteilung des Gesundheitsministeriums, Agnieszka Tuderek-Kuleta. Sie legte die fraglichen Daten zur Nutzung des „HELP“-Knopfes durch Rettungskräfte vor (Daten für 2025 decken den Zeitraum bis 30. April ab).
Daten einschließlich: Jahr; die Anzahl der aufgezeichneten Verwendungen der HILFE-Taste durch den Rettungsdienst; Anzahl der im SWD PRM erfassten Meldungen an die Polizei bei Nutzung der HELP-Taste:
- 2020-7710-735;
- 2021-6521-626;
- 2022-5739-632;
- 2023 – 3627 – 454;
- 2024-3080-386;
- 2025-1207-170.
Gleichzeitig teilte sie mit, dass die im SWD PRM verarbeiteten Daten den nationalen und regionalen Fachärzten sowie den mit dem PRM-System kooperierenden medizinischen Universitäten, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und den landesweiten medizinischen Vereinigungen, die im Bereich der Notfallmedizin tätig sind, zur Verfügung gestellt werden können.
- Der Nationale Rat der Sanitäter (oder eine andere medizinische Selbstverwaltung) ist nicht in der Liste der Stellen enthalten, denen detaillierte Daten aus dem SWD PRM zur Verfügung gestellt werden können - sagte der Direktor.
Sie erkundigte sich zudem nach der Anzahl der beim Nationalrat eingegangenen Stellungnahmen zur Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Nutzung des „HILFE“-Buttons im SWD PRM und zu den Inhalten dieser Stellungnahmen. Sie forderte zudem, Briefe und Signale mit Zweifeln an der Funktionsweise dieses Verfahrens beispielsweise an die Sicherheitsabteilung des Gesundheitsministeriums zu richten.
– Seit der Bereitstellung des geänderten Verfahrens zur Verwendung der Schaltfläche „HILFE“ sind beim Gesundheitsministerium und beim KCMRM keine Vorbehalte, Kommentare oder Vorschläge zur Änderung des Verfahrens eingegangen – so Agnieszka Tuderek-Kuleta abschließend.
KIRM wiederum erklärte in Bezug auf die Antwort, dass es „keine Institution sei, die zuverlässige Daten erhalten könne, die zur Entwicklung umfassender Lösungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit durch Modifikation der bestehenden Lösung in SWD PRM verwendet werden könnten. Ich spreche von der HILFE-Schaltfläche.“
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