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Neue Regeln für Überweisungen in Sanatorien. Mehr Ärzte können Überweisungen ausstellen.

Neue Regeln für Überweisungen in Sanatorien. Mehr Ärzte können Überweisungen ausstellen.
  • Eine neue Überweisungsvorlage für Kurbehandlungen ist in Kraft
  • Überweisungen ins Sanatorium können von neuen Fachärzten genehmigt werden. Die Liste wurde um Internisten, Hausärzte, Rheumatologen und Orthopäden erweitert.
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In diesem Sommer hat sich das Überweisungsverfahren für vom Nationalen Gesundheitsfonds finanzierte Kurbehandlungen geändert. Fakt.pl berichtet über die umgesetzten Änderungen. Ziel der Novelle war es, die Bürokratie zu vereinfachen und den Zugang zur Kurrehabilitation zu verbessern.

Eine wichtige Änderung war die Einführung eines neuen Überweisungsformulars für Kurbehandlungen im Juli dieses Jahres. Wie Fakt betont, enthält das Formular eine Liste mit Begründungen für die Überweisung des Patienten, wie etwa die Fortsetzung der Krankenhausbehandlung, verbesserte Mobilität oder Gewichtsverlust, was den Überprüfungsprozess vereinfachen und die Wartezeiten verkürzen soll.

Mit der neuen Regelung wurde auch der Kreis der Fachärzte erweitert, die befugt sind, Überweisungen zu Kurbehandlungen bei den regionalen Zweigstellen des Nationalen Gesundheitsfonds zu genehmigen. Bisher lag diese Aufgabe ausschließlich bei Balneologen und Fachärzten für physikalische Medizin oder medizinische Rehabilitation.

Derzeit können auch Internisten, Allgemeinmediziner, Rheumatologen und Orthopäden diese Leistung erbringen, sofern sie einen Kurs in den Grundlagen der Balneologie absolviert haben. Diese Lösung ermöglicht es mehr Patienten, insbesondere Senioren und Menschen mit Behinderungen, schneller eine Überweisung zu erhalten.

Die Verordnung sieht außerdem die Verpflichtung vor, in der Überweisung anzugeben, ob die Leistung stationär (Aufenthalt in einem Sanatorium) oder ambulant (Behandlung ohne Unterbringung) erbracht werden soll.

Wichtig: Überweisungen, die vor dem 1. Juli 2025 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Patienten müssen sie nicht erneut bestätigen.

Vom Nationalen Gesundheitsfonds finanzierte Aufenthalte dauern in der Regel 21 oder 28 Tage und beginnen unter der Woche, meist mittwochs. Einige Kurorte planen beispielsweise Aufenthalte vom 8. bis 29. Januar, vom 29. Januar bis 19. Februar, vom 19. Februar bis 12. März usw. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der ausgewählten Einrichtung oder im Online-Patientenkonto (IKP).

Sie reisten mit der Krankenkasse in einen Kurort im Ausland. Nach ihrer Rückkehr war das Feedback überraschend einstimmig.
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Urheberrechtlich geschütztes Material – Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

rynekzdrowia

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