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Genetische Tests in der Onkologie. Wichtige Änderung ab 1. Juli

Genetische Tests in der Onkologie. Wichtige Änderung ab 1. Juli
  • Am 1. Juli tritt die Verordnung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds in Kraft, mit der die Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über Krankenhausbehandlung und Krankenhausbehandlung - hochspezialisierte Dienstleistungen geändert wird
  • Periphere Blutuntersuchungen auf Mutationen in den BRCA-1/2-Genen bei BRCA-abhängigen Krebserkrankungen können ambulant durchgeführt und abgerechnet werden. Dies gilt für die Zulassung zu Arzneimittelprogrammen für Patienten mit BRCA-abhängigen Krebserkrankungen.
  • Diese Tests werden sowohl finanziert, wenn der Patient die Voraussetzungen für das Programm erfüllt, als auch, wenn der Patient die Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Durch die mit der Verordnung eingeführte Änderung entfallen unnötige, für Patienten und Krankenhäuser belastende eintägige Krankenhausaufenthalte.
Genetische Tests in der Klinik. Der Nationale Gesundheitsfonds plant eine wichtige Änderung in der Onkologie
Endlich ein Durchbruch? Ärzte und Patienten wünschen sich diesen Wandel in der Diagnostik schon lange

Tests an frischem Mutationsmaterial in den BRCA 1/2-Genen können ambulant durchgeführt werden, wenn Patienten für Arzneimittelprogramme in Frage kommen, die sich an Patienten mit BRCA-abhängigen Krebserkrankungen richten – Brust-, Eierstock-, Bauchspeicheldrüsen- oder Prostatakrebs sowie Gallengangskrebs.

Am 1. Juli tritt die Verordnung des Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds in Kraft, mit der die Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über Krankenhausbehandlungen und Krankenhausbehandlungen – hochspezialisierte Dienstleistungen geändert wird, die unter anderem diese Frage betrifft.

Experten zufolge ist dies ein wichtiger Fortschritt, da die bisherige Abrechnungsstruktur die Finanzierung ambulanter Untersuchungen unmöglich machte und die Einrichtungen daher zu eintägigen Krankenhausaufenthalten zwang. Dies führte zur Inanspruchnahme des Personals, das dadurch von anderen Aufgaben abgelenkt wurde. Dies führte auch zu zusätzlichen Kosten für das System im Zusammenhang mit unnötigen Krankenhausaufenthalten.

Abrechnung von BRCA 1/2 Gentests im Rahmen kombinierter Tests

Während der Konsultationsphase zum Verordnungsentwurf wurde die Abrechnungsmethode für Basis- und komplexe periphere Blutuntersuchungen auf BRCA 1/2 im ambulanten Bereich diskutiert. Krankenhäuser befürchteten, dass diese Untersuchungen nur für Patientinnen mit bestätigten Mutationen erstattet würden, die zudem alle Kriterien für die Teilnahme am Arzneimittelprogramm erfüllten. Es stellte sich die Frage, wer in einem solchen Fall die Kosten für diese Diagnostik tragen würde.

Mittlerweile ist bekannt, dass diese Studien sowohl dann finanziert werden, wenn der Patient die Voraussetzungen für das Programm erfüllt, als auch, wenn er die Voraussetzungen nicht erfüllt .

Ganze 40 Prozent der Kommentare zum konsultierten Verordnungsentwurf betrafen die Möglichkeit, BRCA 1/2-Genmutationstests mittels NGS-Methode (Next-Generation Sequencing) über 40 Amplikons unter dem Abwicklungsprodukt „Fortgeschrittene genetische Tests bei Krebserkrankungen“ abzuwickeln.

Zur Erinnerung: Das am 16. Juni dieses Jahres auf der Website des Fonds veröffentlichte Projekt wies darauf hin, dass für die fortgeschrittene genetische Diagnostik, d. h. die Durchführung von Tests auf BRCA-1/2-Mutationen mittels Next-Generation-Sequencing-Methode, weiterhin ein Krankenhausaufenthalt des Patienten erforderlich ist. Die Möglichkeit, diese Tests im Rahmen der AOS durchzuführen, würde nur für Tests aus den Basis- und komplexen Testkörben gelten, ohne Berücksichtigung des fortgeschrittenen Testkorbs, zu dem auch NGS gehört.

Schließlich bietet die Verordnung die Möglichkeit, komplexe genetische Tests mit der NGS-Methode abzuwickeln, indem die Obergrenze für Amplikons angehoben wird. Dies ermöglicht die Durchführung von Tests der BRCA-1/2-Gene im Rahmen komplexer Tests.

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– Die Möglichkeit, Mutationstests in den Genen BRCA1 und BRCA2 als Teil grundlegender und komplexer genetischer Tests im Wert von ca. 1.100 bzw. 2.300 PLN durchführen zu können, wird durch die Kosten dieser Tests bestimmt. Die kommerziellen Preise dieser Tests (Analyse von Mutationen in den Genen BRCA1 und BRCA2 mithilfe der NGS-Methode aus Blut) schwanken um die 2.000 PLN. Daher ist es schwierig, die Finanzierung dieses Tests als Teil eines fortgeschrittenen Tests zu rechtfertigen, dessen Wert über 4.200 PLN beträgt – betonte Paweł Florek , Direktor des Büros für soziale Kommunikation und Werbung des Nationalen Gesundheitsfonds, in einer an Rynek Zdrowia gesendeten Mitteilung.

Es ist zu beachten, dass diese Leistungen derzeit im Rahmen von Verträgen für gesondert vereinbarte Leistungen (ambulant) erbracht werden können. Daher ist für die Durchführung dieser Untersuchungen kein Krankenhausaufenthalt erforderlich, da sie im Rahmen gesondert vereinbarter Leistungen abgerechnet werden können. Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen erweitern die Verfügbarkeit von Untersuchungen, indem sie eine ambulante Abrechnung, jedoch im Rahmen eines Krankenhausvertrags, ermöglichen – fügte Paweł Florek hinzu.

Die Verordnung enthält nicht den Vorschlag, die Möglichkeit genetischer Tests an frischem Material auf Patienten mit Lungenkrebs auszuweiten . Wie der Fonds erklärt, geht dies über den Rahmen der eingeführten Verordnung für genetische Tests an frischem Material bei BRCA-abhängigen Krebsarten hinaus.

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Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

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