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Die Regierung kehrt zur Krankenhausreform zurück. Das neue Gesetz soll ein jahrelang ineffektives System sanieren.

Die Regierung kehrt zur Krankenhausreform zurück. Das neue Gesetz soll ein jahrelang ineffektives System sanieren.
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Heute befasst sich der Ministerrat erneut mit dem Änderungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und Effizienzsteigerung von Krankenhäusern. Dies ist ein weiterer Versuch, diese Reform umzusetzen. Der derzeit beratene Entwurf sieht eine Vereinfachung der Grundversorgung von Krankenhäusern, eine verbesserte Überwachung von Sanierungsprogrammen, die Erleichterung der Konsolidierung von Einrichtungen und eine Neuorganisation der Gesundheitsleistungen vor.

Zur Erinnerung: Die Regierung von Donald Tusk arbeitet praktisch seit Beginn ihrer Amtszeit an der Krankenhausreform, da sie einen der Meilensteine ​​der KPO darstellt. Obwohl nach der Überarbeitung der Schwerpunkt eher auf der Steigerung der Effizienz, Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsdienste als auf revolutionären Veränderungen lag, erwies sich selbst dies als schwierig umzusetzen. Der Ministerrat hat die entsprechende Gesetzesänderung bereits dreimal abgelehnt. Heute findet der vierte Versuch statt.

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Der Vorschlag, den die Regierung prüfen soll, sieht eine Vereinfachung der Kriterien für die Aufnahme von Krankenhäusern in die sogenannte Krankenhausgrundversicherung vor. Die neue Formel soll weniger bürokratisch sein und sich primär an der tatsächlichen Tätigkeit der Leistungserbringer in einem bestimmten medizinischen Profil orientieren. Es sind klare Qualifikationsschwellen vorgesehen, beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Geburten in der Geburtshilfe oder der Anteil operativer Leistungen im chirurgischen Profil.

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Wichtig ist, dass die Reform den Krankenhäusern mehr Flexibilität bei der Anpassung ihres Betriebs an die lokalen Bedürfnisse gibt. Die Einrichtungen können unrentable oder unnötige Abteilungen in andere Leistungsformen umwandeln, darunter geplante Behandlungen, Tagespflege oder ambulante Versorgung. Das Projekt erleichtert zudem den Übergang von der Notaufnahme zur Aufnahme, was in vielen Fällen besser auf die Gegebenheiten und Bedürfnisse einer bestimmten Region zugeschnitten ist.

Einer der Eckpfeiler der geplanten Reform ist die Möglichkeit, Krankenhäuser verschiedener lokaler Gebietskörperschaften zusammenzulegen. Bisher war es nur einer einzelnen Gebietskörperschaft möglich, ein öffentliches Gesundheitszentrum zu gründen – nun können dies auch Zusammenschlüsse lokaler Gebietskörperschaften tun. Dies eröffnet die Chance, größere, stabilere und effizienter verwaltete Strukturen zu schaffen, die Ressourcen effizienter nutzen und eine umfassende Versorgung gewährleisten können.

Das Gesundheitsministerium möchte außerdem die Sanierungsinstrumente für Krankenhäuser stärken, die ihre Liquidität verlieren. Das Projekt sieht die Verpflichtung vor, detaillierte Restrukturierungsprogramme auf Grundlage wirtschaftlicher, betrieblicher und qualitativer Analysen zu entwickeln. Die Überwachung ihrer Umsetzung wird ebenfalls verstärkt.

Die Änderungen sollen verhindern, dass Schulden ohne Sanierungsplan entstehen, und die Effizienz des öffentlichen Krankenhausmanagements steigern. Die Umstrukturierungsdokumente müssen konkrete Maßnahmen und Fristen für deren Umsetzung enthalten – beispielsweise organisatorische Änderungen, Kostensenkungen oder eine Rationalisierung der Bettenzahl.

Die Reform gilt auch für Patienten, die ambulante Leistungen in Anspruch nehmen. Der Leistungskatalog ohne Überweisung wird erweitert – unter anderem um die Möglichkeit, direkt einen Termin bei Optikern und Psychologen zu vereinbaren. Dies soll den Weg zu den Leistungen verkürzen und Hausärzte entlasten.

Darüber hinaus sieht die Novelle Änderungen am Gesetz über das Nationale Onkologienetz vor. Ein zentrales Element wird die vollständige Digitalisierung der Diagnostik- und onkologischen Behandlungskarte (DILO) sein. Sie soll den Informationsfluss zwischen den Einrichtungen verbessern und die Zeit bis zum Behandlungsbeginn verkürzen.

Das Projekt geht davon aus, dass die aktuellen Regeln zur Qualifikation für PSZ bis Ende Juni 2027 in Kraft bleiben. Die Änderungen sollen schrittweise eingeführt werden – damit sich die Krankenhäuser darauf vorbereiten können und die Patienten die negativen Auswirkungen der Neuorganisation nicht zu spüren bekommen.

Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, wäre dies der ernsthafteste Versuch seit Jahren, die öffentliche Krankenhausversorgung in Polen zu reformieren und vielleicht die letzte Chance, das System umfassend zu sanieren, bevor es in einem noch größeren organisatorischen und personellen Chaos versinkt.

Der vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Entwurf einer Krankenhausreform ist eine Reaktion auf die Mängel des 2017 eingeführten Systems. Damals wurde die PSZ eingerichtet, die Krankenhäuser in sechs Stufen unterteilt. Die Reform sollte einen besseren Zugang zu Dienstleistungen, eine vorhersehbare Finanzierung und eine bessere Planung der Gesundheitsdienste in den Regionen gewährleisten. In der Praxis erwies sich das System jedoch als unübersichtlich, ineffizient und führte oft zu ineffektiven Strukturen.

Krankenhäuser arbeiteten zu oft mit einer teuren Operationsbereitschaft, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten nicht entsprach. Es zeigte sich, dass bis zu 60 Prozent der Krankenhausaufenthalte in allgemeinchirurgischen Abteilungen an einem Tag durchgeführt werden konnten, ohne dass die gesamte Abteilungsinfrastruktur beansprucht werden musste. Statt Rationalisierung kam es in vielen Regionen zu Doppelleistungen und Problemen beim Zugang zu Facharztpraxen.

politykazdrowotna

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