Der Nationale Gesundheitsfonds wird Strafen verhängen, wenn keine Verbindung zur zentralen elektronischen Registrierung hergestellt wird. Änderungen ab nächstem Jahr

- Der Bericht über die öffentlichen Konsultationen zum Gesetzentwurf über die zentrale elektronische Registrierung wurde veröffentlicht
- Das Gesundheitsministerium hat beschlossen, „Sanktionen“ in Form einer Begrenzung oder Aussetzung der Finanzierung für Einrichtungen einzuführen, die bestimmte Dienstleistungen auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Nationalen Gesundheitsfonds erbringen und sich nicht an die zentrale elektronische Registrierung anschließen oder keine zuverlässigen Besuchspläne bereitstellen.
- Marktexperten loben die Lösung und prognostizieren, dass die Institutionen andernfalls nur ungern Zugriff auf ihre Kalender gewähren würden.
- Derzeit läuft ein CeR-Pilotprojekt. Es treten zwar einige Probleme zutage, es besteht aber auch Potenzial, die Anzahl nicht abgesagter Besuche zu reduzieren.
- Der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten hat Zweifel am Funktionsumfang des Tools geäußert, das Besuche automatisch bestätigt
- Das Gesundheitsministerium erklärte, es werde diese Lösung erneut analysieren
Ab Mitte 2026 ist die Anbindung an das elektronische zentrale Terminvergabesystem für alle Gesundheitsdienstleister verpflichtend, die auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Nationalen Gesundheitsfonds kardiologische Untersuchungen sowie Mammographie- und Zytologieuntersuchungen anbieten.
Ursprünglich sollten die Einrichtungen vier Monate Zeit haben, um die Vorschriften einzuhalten. Das Gesundheitsministerium verlängerte die Frist jedoch auf sechs Monate.
Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtung zur Aussetzung oder Einschränkung der Finanzierung dieser Leistungen durch den Nationalen Gesundheitsfonds führen würde.
Die Informationen erschienen im Bericht über öffentliche Konsultationen und Stellungnahmen zum Projekt der zentralen elektronischen Registrierung . Unseren Informationen zufolge erwägt das Gesundheitsministerium, die Finanzierung der Leistungen für diejenigen, die gegen diese Regeln verstoßen, schrittweise zu kürzen.
Vorerst wurde folgende Bestimmung vorgeschlagen: „Wenn es während der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Vertrags über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen kommt, setzt der Präsident des Fonds die Finanzierung dieser Dienstleistungen in den in den Bestimmungen zur Festlegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, die gemäß Art. 137 Abs. 1 des Gesetzes erlassen wurden, genannten Fällen aus oder beschränkt sie.“
Die Idee zur Einführung von Sanktionen wurde vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (PZH) – Nationales Forschungsinstitut – vorgestellt. Vertreter der Institution begründeten dies damit, dass „der Erfolg der zentralen elektronischen Registrierung davon abhängt, ob die implementierte Lösung universell und absolut verbindlich als einheitlicher (und einziger) Standard der Patientenregistrierung für alle Leistungserbringer gilt“. Andernfalls werde das System der „Zweigeschwindigkeiten“ beibehalten oder – wie das PZH anmerkte – „eine Mischung aus erwarteter und angemessener Patientenversorgungsqualität und Mittelmäßigkeit“.
Nach Ansicht der von uns befragten IT-Experten ist die Einführung von „Sanktionen“ gerechtfertigt.
Anbieter möchten möglicherweise nicht unbedingt dem CeR beitreten. Dafür gibt es zumindest einige Gründe. Erstens haben die Einrichtungen es nicht eilig, vollständigen Zugriff auf ihre Dienstpläne zu gewähren. Erst dann wird klar, ob die Einrichtungen ihre Verträge mit dem Nationalen Gesundheitsfonds ordnungsgemäß erfüllen.
Es kommt vor, dass Ärzte formal in Vollzeit angestellt sind, in der Praxis jedoch nur für kürzere Zeit in der Einrichtung erscheinen, da sie zwischenzeitlich auch in anderen, z.B. privaten Einrichtungen tätig sind.
Auch sämtliche Verzögerungen bei der Patientenaufnahme werden Ihnen auf dem Silbertablett serviert. Die Implementierung von CeR ist zudem mit der Notwendigkeit organisatorischer Änderungen und den Kosten für die Anpassung der Bürosysteme an das neue System verbunden.
Unsere Interviewpartner weisen darauf hin, dass es derzeit Vorschriften gibt, die Gesundheitsdienstleister zur Meldung medizinischer Ereignisse verpflichten. Diese sehen jedoch weder Anreize noch Sanktionen vor, dies tatsächlich zu tun. Das Ergebnis? Die diesjährige Studie des e-Health Centers zur Computerisierung medizinischer Einrichtungen zeigt, dass nur 57 % der Einrichtungen medizinische Ereignisse melden.
Das Pilotprojekt zur zentralen elektronischen Registrierung läuft seit dem 26. August 2024. Vor einigen Tagen beschloss das Gesundheitsministerium, das Programm bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Um Institutionen zur Teilnahme am Pilotprojekt zu motivieren, werden den Implementierern Zuschüsse zur Deckung der Kosten für die Integration in das System gewährt. Die Pauschalbeträge liegen zwischen 10.000 und 200.000 PLN.
Der Pilotversuch zur zentralen elektronischen Registrierung zeigt Chancen, aber auch erste Probleme aufBisher haben sich 277 medizinische Einrichtungen, die an über 300 Standorten ihre Dienste anbieten, für das Pilotprogramm zur zentralen elektronischen Registrierung angemeldet und über 400.000 Patienten haben das System genutzt.
Die technische Herausforderung bei diesem Vorhaben besteht in der Aktualität der Besuchspläne . Das eHealth-Center möchte, dass die Pläne stets aktuell und durchsuchbar sind.
IT-Dienstleister zeigen sich jedoch skeptisch. Sie weisen darauf hin, dass dies dazu führen würde, dass die KIS-Systeme innerhalb kurzer Zeit zehn- oder gar hunderttausendfach durchsucht würden. Dies führe zu erhöhtem Datenverkehr und könne zu Problemen führen, etwa wenn manche Patienten Termine über das Patienten-Online-Konto vereinbaren, andere hingegen persönlich an der Anmeldung in der Klinik.
Auch auf Patientenseite zeichnen sich erste Frustrationen ab: Nicht jeder bestätigt seinen zugeteilten Termin im elektronischen „Wartezimmer“ und erscheint zu einem Termin, der mangels eindeutiger Bestätigung abgesagt wurde.
Trotz allem rühmt sich das eHealth-Zentrum, dank CeR 10.000 Termine abgesagt und freie Termine wieder ins System aufgenommen zu haben. Dies zeigt das Potenzial des Tools, die mangelnde Terminabsage von Patienten zu bekämpfen (durch die Einführung einer komfortablen Möglichkeit zur Terminabsage).
Automatische Besuchsbestätigung? Datenschutzbehörde hat ZweifelEine zusätzliche Lösung, um den fehlenden Terminabsagen entgegenzuwirken, soll der AI Assistant sein, ein Voicebot , der Patienten anruft, um ihre Termine zu bestätigen.
Dies war jedoch problematisch, da der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten ernsthafte Zweifel an der Möglichkeit der Verarbeitung biometrischer Daten (Stimme) und der Speicherung von Gesprächsaufzeichnungen hegte. Der Leiter des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, Mirosław Wróblewski, weist darauf hin, dass dadurch die Rechte und Freiheiten der Menschen verletzt werden könnten.
Das Gesundheitsministerium erklärt, dass der Voicebot keine Stimmverifizierung der Patienten vornimmt. Die Identifizierung erfolgt lediglich anhand des Vor- und Nachnamens sowie der PESEL-Nummer.
Aufgrund der Bedeutung des Problems hat sich das Gesundheitsministerium verpflichtet, die Begründung des Projekts zu verbessern und zu ergänzen, indem der Zweck des Einsatzes des Voicebots erläutert wird. Es wird auch eine Analyse der Neubewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz im Hinblick auf das mögliche Risiko einer Verletzung der Rechte und Freiheiten der Bürger durchführen.
Das Gesundheitsministerium betont, dass die Einführung des Voicebots die Kommunikation und den Zugang zu Gesundheitsdiensten, insbesondere für digital Ausgeschlossene, verbessern und die Informationsautonomie der Patienten stärken soll. Der genaue Anwendungsbereich des Tools soll in der Durchführungsverordnung zum CeR-Gesetz festgelegt werden.
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