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Bis zu 600 PLN Stromsubventionen. PFRON erinnert an wichtige Kriterien

Bis zu 600 PLN Stromsubventionen. PFRON erinnert an wichtige Kriterien

Autor: BM • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 05. Juli 2025 13:15

PFRON weist darauf hin, dass Menschen mit einem Behindertenausweis einen Stromzuschuss von bis zu 600 PLN erhalten können. Diese Form der Unterstützung richtet sich unter anderem an Menschen, die einen Sauerstoffkonzentrator oder ein Beatmungsgerät verwenden und sich in der Obhut eines Langzeitpflegeteams zu Hause befinden.

PFRON startet die Rekrutierung von Anträgen auf Stromsubventionen.
  • PFRON kündigte eine neue Ausschreibung für Stromsubventionen für Menschen mit Behinderungen an
  • Neue Benutzer eines Sauerstoffkonzentrators oder Beatmungsgeräts können den Zuschlag beantragen.
  • Ab dem 11. Juli können Anträge im Rahmen des von PFRON finanzierten Support-Service-Systems eingereicht werden.
  • Die Förderung deckt die Energiekosten ab, die bis zu 180 Tage vor Antragstellung angefallen sind.
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Wie PFRON berichtet, startet ein neues Antragsverfahren für Stromzuschüsse für Kranke. Das Geld steht Kranken zur Verfügung, die erstmals einen Sauerstoffkonzentrator oder ein Beatmungsgerät nutzen.

Der Fonds weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2025 ein Antrag auf Finanzierung von Personen gestellt werden kann, die zu Hause eine der folgenden Leistungen nutzen:

  • häusliches Hospiz,
  • Palliativversorgung,
  • Langzeitpflege,
  • basierend auf der Empfehlung eines medizinischen Spezialisten.

Darüber hinaus wird der Antrag auf Förderung auch von Personen gestellt werden können, die bereits bisher eine Förderung beantragen konnten, also Personen, die im Inland eine der folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Langzeit-Pflegeteam für künstlich beatmete Patienten zu Hause,
  • Langzeit-Hauspflegeteam für künstlich beatmete Kinder,
  • Klinik/Zentrum/Team für Sauerstofftherapie zu Hause.

- Hinweis! Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen zu Hause nutzen und den von Ihnen verwendeten Sauerstoffkonzentrator oder das Beatmungsgerät aus eigenen Mitteln mieten oder kaufen, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen - erklärt PFRON.

Gleichzeitig betont PFRON, dass der Antrag auf den Zuschlag im Programmbereich E „Aktive Kommunalverwaltung“ – Unterstützung bei der fortlaufenden Rehabilitation in Form von Heimbeatmung – eingereicht werden muss. Dies wird ab dem 11. Juli 2025 im von PFRON finanzierten Support-Service-System (SOW) möglich sein: https://sow.pfron.org.pl/ .

Die Bewerbung kann bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

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PFRON weist darauf hin, dass der Antrag eingereicht werden kann:

  • in Ihrem eigenen Namen – wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind,
  • im Namen und zugunsten eines Minderjährigen – wenn Sie der Elternteil oder Erziehungsberechtigte dieser Person sind,
  • im Namen und zugunsten einer erwachsenen Person, die nicht geschäftsfähig ist – wenn Sie der gesetzliche Vormund dieser Person sind, im Namen der Person, die Ihnen eine Vollmacht erteilt hat (notariell oder in einfacher schriftlicher Form) – eine Vorlage für eine solche Vollmacht finden Sie unter: Vollmachten in SOW in einfacher schriftlicher Form – SOW-Informationsportal (pfron.org.pl)

Dieser Zuschlag dient der „Deckung der Stromkosten, die dadurch entstehen, dass Sie ständig und intensiv einen Sauerstoffkonzentrator oder ein Beatmungsgerät verwenden und dadurch einen erhöhten Stromverbrauch haben“. PFRON betont, dass der Zuschlag in Form einer Rückerstattung der Stromkosten ausgezahlt wird, d. h. nachdem diese bezahlt wurden.

Die Unterstützung beträgt 100 PLN monatlich . Sie kann für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten (100 PLN monatlich) und mindestens drei Monaten (100 PLN monatlich) bezogen werden. Die Unterstützung wird für einen vollen Monat ausgezahlt.

- Da das Programm für Gebiet E auf dem Prinzip der Erstattung der bis zu 180 Tage vor der Antragstellung angefallenen Kosten basiert, können neue Unterstützungsempfänger – Benutzer eines Sauerstoffkonzentrators oder eines Beatmungsgeräts zu Hause, die einen Antrag bis zum 30. Juli 2025 stellen, den Zuschlag für 6 Monate – beginnend ab Januar 2025 – beantragen – gibt der Fonds an.

Ein nach diesem Datum (z. B. 31. Juli 2025) eingereichter Antrag kann die Ergänzung vom Februar 2025 enthalten.

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rynekzdrowia

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