250.000 PLN zuzüglich Zinsen ab 2018. Es gibt ein Urteil über ärztliche Kunstfehler

- Im Jahr 2018 stellte sich der Patient im Krankenhaus Grudziądz einer laparoskopischen Gallenblasenentfernung vor.
- Aufgrund eines Behandlungsfehlers und der darauffolgenden Nachlässigkeit des medizinischen Personals kam es jedoch zu schwerwiegenden Komplikationen.
- Nowosci.com.pl erklärt, dass sich der Patient in einer anderen Einrichtung einer Reparaturoperation unterziehen musste, die sich jedoch um mehr als eine Woche verzögerte.
- Der Patient reichte im März 2019 Klage ein und im Juni 2024 fällte das Bezirksgericht in Toruń ein endgültiges Urteil.
- Somit müssen das Krankenhaus und sein Versicherer dem Geschädigten gesamtschuldnerisch 250.000 PLN als Entschädigung für den erlittenen Schaden zahlen, zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab 2018.
Der Vorfall wurde vom Portal Nowosci.com.pl berichtet. Der Patient Herr L. litt an Gallensteinen und begab sich in das W.-Biegański-Regionalkrankenhaus in Grudziądz, um sich einer laparoskopischen Entfernung der Gallenblase zu unterziehen. Die Operation fand am 1. Juni 2018 statt.
Nach den Feststellungen der Experten und des Gerichts kam es bei dem Eingriff zu einem Fehler: Die Gallengänge des Patienten wurden durchtrennt. Zudem reagierte das Krankenhauspersonal in den darauffolgenden Tagen nicht auf die von ihm und seinen Angehörigen geschilderten beunruhigenden Symptome.
Das Bezirksgericht Toruń wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die Gallengangsschädigung erst am vierten Tag nach dem Eingriff diagnostiziert wurde. Infolgedessen kam es zu weiteren Schäden:
- akutes Nierenversagen,
- diffuse Cholangitis,
- Bauchfellentzündung,
- die Bildung von Interloop-Abszessen, subphrenischen Abszessen und Beckenabszessen.
Nowosci.com.pl erklärt, dass der Patient sich einer Korrekturoperation unterziehen musste, die sich jedoch um über eine Woche verzögerte. Das Gericht erklärte, dass nach der erneuten Operation ein septischer Schock mit Atem- und Kreislaufversagen aufgetreten sei. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Fehler und Nachlässigkeit im Krankenhaus den Patienten „dem Risiko von Leben und Gesundheit ausgesetzt und seinen Krankenhausaufenthalt verlängert“ hätten. Die Korrekturoperation rettete Gesundheit und Leben des Patienten.
Das Krankenhaus wehrte sich gegen EntschädigungDas Portal Nowosci.com.pl weist darauf hin, dass die Schadensmeldung des Patienten an Krankenhaus und Versicherer unbeantwortet blieb. Daher hat das Portal Klage gegen beide eingereicht. Das Gericht in Thorn hat die Dokumente und Gutachten geprüft und sich auch mit den Argumenten der Beklagten vertraut gemacht.
Krankenhaus und Versicherung verteidigten sich unter anderem mit dem Hinweis, der Patient habe vor der Operation zahlreiche Formulare ausgefüllt und dem Eingriff bewusst zugestimmt, nachdem er über mögliche Komplikationen aufgeklärt worden war. Herr L. hingegen bestritt diese Vorwürfe mit der Begründung, er habe die Dokumente maschinell ausgefüllt.
Letztlich folgte das Gericht den Argumenten der Beklagten nicht. Es betonte, dass „die Möglichkeit von Komplikationen selbst bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Eingriff hier nichts erklärt, da es sich in diesem Fall um einen medizinischen Fehler und anschließend um weitere Fahrlässigkeit handelte.“
Nach dem bereits rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts in Toruń müssen das Krankenhaus Grudziądz und sein Versicherer dem Geschädigten gesamtschuldnerisch 250.000 PLN als Entschädigung für den erlittenen Schaden zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab 2018 (dies ist der vom Patienten geforderte Betrag) und 871 PLN für seine weitere Behandlung zuzüglich Zinsen ab dem Datum der Klageerhebung zahlen – berichtet Nowosci.com.pl.
Das Gericht sprach dem Patienten keine dauerhafte Rente der Beklagten zu. Es begründete dies damit, dass aufgrund seines derzeitigen Gesundheitszustands hierfür keine Grundlage bestehe.
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