1.046,76 PLN mehr. Ab dem 1. Juli: 8.345,35 PLN. Bei diesen Wettbewerben kann es nicht weniger geben

Autor: BARB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 24. Juni 2025, 13:57 Uhr • Aktualisiert: 24. Juni 2025, 14:14 Uhr
Ab dem 1. Juli beträgt der Mindestlohn 8.345,35 PLN, was einer Erhöhung um 1.046,76 PLN entspricht. Beide Beträge verstehen sich brutto. Das neue Gehalt gilt auch für Apotheker, Physiotherapeuten und Labordiagnostiker.
Das Gesetz über Mindestlöhne im Gesundheitswesen geht von einer jährlichen Indexierung des Mindestlohns aus, der am 1. Juli erfolgt und sich aus dem Produkt des in der Entgelttabelle angegebenen Arbeitskoeffizienten und dem Durchschnittslohn des Vorjahres berechnet.
Am 11. Februar veröffentlichte das Statistische Zentralamt eine Erklärung zum Durchschnittsgehalt in der Volkswirtschaft im Jahr 2024. Es belief sich auf 8.181,72 PLN .
Für die Gruppe mit einem Multiplikator von 1,02 beträgt der Mindestlohn ab dem 1. Juli 8.345,35 PLN. Dies entspricht einer Erhöhung um 1.046,76 PLN . Zu dieser Gruppe gehören:
- Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, Krankenpfleger, Hebamme, Elektroradiologietechniker, Psychologe, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in den Nummern 1-4 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau;
- eine Krankenschwester oder Hebamme mit der erforderlichen Hochschulbildung (Grundstudium) und Spezialisierung oder eine Krankenschwester oder Hebamme mit Sekundarschulbildung und Spezialisierung.
Ab dem 1. Juli 2025 betragen die Mindestlöhne im Gesundheitswesen (brutto):
- Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung (Arbeitskoeffizient 1,45) – 11.863,49 PLN (eine Erhöhung um 1.488,04 PLN)
- Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, klinischer Psychologe, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1, 3 und 4 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau und Spezialisierung, Krankenpfleger mit dem Berufstitel „Master of Nursing“ oder Hebamme mit einem Masterabschluss in Hebammenwesen mit der erforderlichen Spezialisierung im Bereich der Krankenpflege oder in einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich (1.29) – 10.554,42 PLN (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN)
- Arzt oder Zahnarzt ohne Spezialisierung (1,19) – 9.736,25 PLN (eine Erhöhung um 1.221,23 PLN)
- Auszubildender (0,95) – 7.772,63 PLN (eine Erhöhung um 974,92 PLN)
- Apotheker/in, Physiotherapeut/in, Labordiagnostiker/in, Krankenpfleger/in, Hebamme/r, Elektroradiologe/in, Psycholog/in, sonstige/r Arbeitnehmer/in, der/die einen anderen als den in den Nummern 1-4 genannten medizinischen Beruf ausübt, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau; Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit der erforderlichen Hochschulausbildung (Grundstudium) und Spezialisierung oder Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit Sekundarschulabschluss und Spezialisierung
(1,02) – 8.345,35 PLN (eine Erhöhung um 1.046,76 PLN)
- Physiotherapeut, Krankenpfleger, Hebamme, Rettungssanitäter, Elektroradiologietechniker, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1–5 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit erforderlicher Hochschulbildung auf dem Niveau des Grundstudiums; Physiotherapeut, Rettungssanitäter, Medizinanalytiker, Elektroradiologietechniker mit erforderlicher Sekundarschulbildung oder Krankenpfleger oder Hebamme mit erforderlicher Sekundarschulbildung, die keinen Fachtitel im Bereich der Krankenpflege oder einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich besitzen (0,94) – 7.690,82 PLN (Erhöhung um 964,67 PLN)
- Ein weiterer Arbeitnehmer, der einen anderen medizinischen Beruf als den in Nr. 1–6 genannten ausübt, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung und medizinischem Betreuer (0,86) – 7.036,28 PLN (eine Erhöhung um 882,57 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben und über die erforderliche Hochschulbildung verfügen (1) – 8.181,72 PLN (eine Erhöhung um 1.026,24 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung (0,78) – 6.381,74 PLN (eine Erhöhung um 800,47 PLN)
- Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit, mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Ausbildung unter der Sekundarstufe (0,65) – 5.318,12 PLN (eine Erhöhung um 667,06 PLN)
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia