Was Sie nach Spanien einführen dürfen und was nicht

Wenn Sie nach Spanien reisen, gelten bestimmte Beschränkungen für die Einfuhr von Gegenständen. Außerdem sind einige Gegenstände komplett verboten. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Medikamente – Die spanische Regierung erklärt: „Nach spanischem Recht dürfen Sie Ihre persönlichen Medikamente für Behandlungen von bis zu drei Monaten mit sich führen, solange ihnen ein ärztliches Rezept beiliegt. Wenn Sie Betäubungsmittel und/oder Psychopharmaka ins Land transportieren, benötigen Sie eine Genehmigung der spanischen Gesundheitsbehörden. In diesem Fall müssen Sie per E-Mail eine Genehmigung von Ihrem örtlichen spanischen Konsulat anfordern.“
Wenn Sie mehr über die Beschränkungen für die Einfuhr von Medikamenten nach Spanien erfahren möchten, klicken Sie hier .
Fleisch, Käse oder Milch – Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, sind tierische Produkte wie Käse, Milch und Fleisch sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte verboten. Dazu gehören auch mit Fleisch gefüllte Pasteten, Joghurt und große Käseblöcke oder Käsekuchen.
Laut der EU-Website europa.eu dürfen Sie begrenzte Mengen Obst und Gemüse sowie Eier, Eierprodukte und Honig, Fisch und Fischerzeugnisse und bis zu 10 Kilo Babymilchpulver oder Tiernahrung mitbringen .
Bargeld – Die Höhe des Bargeldes, das Sie mitführen dürfen, ist begrenzt. Alles über 10.000 € (oder den Gegenwert in anderen Währungen) muss beim Zoll angemeldet werden. Diese Pflicht gilt für Reisende aus und in EU- und Nicht-EU-Länder.
LESEN SIE MEHR: Wie viel Bargeld können Sie mitnehmen, zu Hause aufbewahren oder in Spanien einzahlen?
Alkohol und Tabak – Wenn Sie von außerhalb der EU nach Spanien reisen, gelten strengere Beschränkungen für die Menge an Alkohol und Tabak, die Sie einführen dürfen. Laut dem spanischen Flughafenbetreiber Aena dürfen Sie 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren und 250 Gramm Tabak mitbringen. Was Alkohol betrifft, dürfen Sie 1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent, 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 Prozent, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier mitbringen.
Bei der Einreise nach Spanien muss der Betrag deklariert und die entsprechenden Steuern entrichtet werden.
Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Spanien reisen, beträgt die Alkoholgrenze 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein), 20 Liter Likörwein und 110 Liter Bier (16 Liter für die Kanarischen Inseln).
Laut Aena sind diese Höchstmengen zulässig, wenn der Alkohol in Flughafenshops nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des Flugzeugs gekauft wurde. In allen anderen Fällen gelten die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck.
Denken Sie daran, dass Sie Tabak und Alkohol auch dann deklarieren müssen, wenn Sie die Grenzwerte nicht überschritten haben.
Haushaltswaren und andere persönliche Gegenstände – Die spanische Steuerbehörde erklärt, dass bei Reisen aus einem Drittland nach Spanien „die in Ihrem persönlichen Gepäck enthaltenen Waren von der Mehrwertsteuer befreit sind, sofern sie nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind“.
Reisende auf dem Landweg dürfen Waren mitführen, deren Gesamtwert 300 € pro Person nicht übersteigt. Reisende auf dem See- und Luftweg dürfen Waren mitführen, deren Gesamtwert 430 € pro Person nicht übersteigt. Für Reisende unter 15 Jahren darf der Gesamtwert der Waren unabhängig vom genutzten Transportmittel 150 € nicht übersteigen.
Gefälschte Waren wie gefälschte Designerkleidung oder Raubkopien von Filmen dürfen nicht nach Spanien eingeführt werden.
Flora und Fauna – Arten, die durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere (CITES) geschützt sind, dürfen ohne die vorgeschriebene Genehmigung nicht nach Spanien eingeführt werden. Dazu gehören Elfenbein, Schildkrötenpanzer, bestimmte Jagdtrophäen und Papageien. Es gelten bestimmte begrenzte Ausnahmen.
Haustiere – Katzen, Hunde und Frettchen, die in Spanien oder einem anderen EU-Land leben, benötigen für die Einreise nach Spanien einen europäischen Heimtierausweis. Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Spanien reist, benötigt ein offizielles Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass die wichtigsten Impfungen, beispielsweise gegen Tollwut, vorhanden sind. Für jede Reise ist ein neues Zeugnis erforderlich.
Waffen und Werkzeuge – Es mag offensichtlich erscheinen, aber Sie dürfen keine Revolver, Schrotflinten, Waffennachbildungen, Luftgewehre, Äxte, Harpunen, Gewehre und sogar Rasierklingen mitbringen. Darüber hinaus dürfen Sie nicht mit Bohrern, Messern, Zangen, Schraubendrehern oder ähnlichen Werkzeugen nach Spanien einreisen.
Bitte melden Sie sich an, um mehr zu erfahren
thelocal