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Pfizergate-Urteil: EU-Kommission verstieß gegen Transparenzregeln

Pfizergate-Urteil: EU-Kommission verstieß gegen Transparenzregeln

Im Pfizergate-Skandal hat ein EU-Gericht gegen Ursula von der Leyen geurteilt. Die EU-Kommission habe gegen Transparenzvorschriften verstoßen, indem sie den Zugang zu Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin und dem CEO des Pharmariesen Pfizer verweigert hat.

In einem lang erwarteten Urteil zum sogenannten „Pfizergate“-Skandal entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, dass die Kommission „keine plausible Erklärung zur Rechtfertigung“ ihrer Ablehnung des Antrags eines Journalisten auf Zugang zu den Texten gegeben habe.

Der Fall geht auf eine Beschwerde der Zeitung The New York Times aus dem Jahr 2023 zurück, nachdem die Kommission sich geweigert hatte, Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla aus dem Jahr 2021 zu veröffentlichen.

Der Streit um die Nachrichten – den Berichten zufolge mit Verhandlungen über einen abgeschlossenen Covid-Impfstoffvertrag im Wert von 35 Milliarden Euro in Verbindung stehen – hat Vorwürfe der Geheimhaltung und institutionellen Intransparenz laut werden lassen.

Das Urteil, das wahrscheinlich heftige politische Reaktionen hervorrufen wird, verstärkt die wachsende Besorgnis über den stark zentralistischen Führungsstil von von der Leyen.

In seinem Urteil erklärte das Gericht, dass es der New York Times gelungen sei, „die Vermutung zu widerlegen“, dass die Texte weder archiviert noch aufbewahrt worden seien. Die Kommission hatte damit teilweise ihre Weigerung begründet, die Texte herauszugeben.

Die EU-Verordnung über den Zugang zu Dokumenten, die im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht, verpflichtet die Kommission, „glaubwürdige Erklärungen zu liefern, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar sind“, so das Gericht weiter.

Die Kommission habe auch nicht plausibel nachgewiesen, dass die Texte „keine wichtigen Informationen“ enthielten – beispielsweise zu Verhandlungen über lukrative Impfstoffverträge. Sollten sie „wichtige Informationen“ enthalten, wäre die Kommission verpflichtet, die Texte aufzubewahren, als Dokumente zu registrieren und auf Anfrage herauszugeben.

Die Europäische Kommission kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

euractiv

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