Neue Entwicklung im Minguzzi-Mord: Zahl der Verdächtigen steigt auf 4

Im Fall des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi, der am 24. Januar beim Einkaufen auf einem Flohmarkt in Kadıköy erstochen wurde, gibt es eine neue Entwicklung. Das 2. Anatolische Jugendstrafgericht nahm die Anklage an. Die Anklage sieht vor, die Hauptakten gegen die 15-jährigen Angeklagten UB und B.B. mit den minderjährigen Angeklagten MAD und A.Ö. zu kombinieren. Diese wurden am Tag des Vorfalls als Begleiter der Angeklagten identifiziert. Der Vorwurf lautet „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord an einem Kind“.
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Durch die Zusammenlegung der Akten erhöht sich die Zahl der Angeklagten in dem Verfahren auf vier, die Anhörung findet am 2. Oktober statt.
Aus der Anklageschrift;
In der Anklageschrift der anatolischen Generalstaatsanwaltschaft heißt es, Mattia Ahmet Minguzzi sei am 24. Januar mit Freunden zum historischen Dienstagsmarkt in Hasanpaşa, Kadıköy, gegangen, um Skateboard-Ausrüstung zu kaufen. Auf dem Weg dorthin begegneten sie UB (15) und BB (15). Nach einem Gespräch schubste B.B. Minguzzi. In der Anklageschrift heißt es, B.B. habe Minguzzi erneut konfrontiert und ihn geschlagen, als dieser weiterging. In der Anklageschrift heißt es außerdem, der Verdächtige habe Minguzzi mit einem Messer an mehreren Körperstellen verletzt.
Die Anklage besagt, dass U.B. Minguzzi auch getreten habe, woraufhin dieser zu Boden ging. U.B. und B.B. konnten entkommen, nachdem Passanten eingegriffen hatten. Minguzzi wurde nach dem Vorfall ins Krankenhaus eingeliefert und starb 17 Tage später, am 9. Februar. Laut Autopsiebericht des Instituts für Rechtsmedizin starb Minguzzi, der drei scharfe Wunden am Körper und eine Stichwunde in der Brust aufwies, an inneren Organverletzungen infolge eines Angriffs mit einem scharfen Gegenstand.
In der Anklageschrift heißt es, U.B. habe Minguzzi getreten und B.B. habe ihn mehrfach mit einem Messer, das er von einer Theke genommen hatte, niedergestochen. Die Anklage fordert für beide Verdächtigen, die nach dem Vorfall gefasst und verhaftet wurden, Haftstrafen zwischen 18 und 24 Jahren wegen „vorsätzlichen Mordes an einem Kind“.
Andererseits wurde im Rahmen der Ermittlungen der anatolischen Generalstaatsanwaltschaft eine kombinierte Anklageschrift gegen die beiden minderjährigen Angeklagten MAD und A.Ö. vorbereitet, die am Tag des Vorfalls gemeinsam mit BB und UB gehandelt haben sollen. In der Anklage werden Gefängnisstrafen von jeweils 15 bis 20 Jahren wegen „Beihilfe zum Verbrechen der vorsätzlichen Tötung eines Kindes“ gefordert.
Quelle: DHA
Tele1