Generaldirektor des Gesundheitswesens Velioğlu: Unsere Bürger können jetzt über E-Government und E-Pulse Organspender werden.

Hasan Basri Velioğlu, Generaldirektor für Gesundheitsdienste im Gesundheitsministerium, gab Erklärungen zum Gesetz zur Änderung bestimmter gesundheitsbezogener Gesetze und zum Gesetzesdekret Nr. 663 ab, das von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet wurde und in den vergangenen Tagen in Kraft trat.
🔹 Anadolu Agentur für aktuelle Entwicklungen, exklusive Nachrichten, Analysen, Fotos und Videos
🔹 AA Live für sofortige EntwicklungenVelioğlu erklärte, dass die Türkei zu den weltweit führenden Ländern mit Organtransplantationen gehöre und sagte: „Leider liegen wir bei Transplantationen durch Spenden nach dem Tod weit hinter dem Rest der Welt zurück. Dennoch warten in unserem Land fast 30.000 Menschen auf eine Organtransplantation, um ihr Leben zu retten. Wir hoffen, dass unsere neue Regelung diesen Menschen Hoffnung gibt.“
Velioğlu wies darauf hin, dass die Regelung den Menschen, die auf eine Transplantation warten, Hoffnung geben werde, und sagte:
Unsere Bürger können nun schnell und einfach über E-Government und E-Pulse Organspender werden. Jeder über 18 Jahre und in guter psychischer Verfassung kann Organspender werden. Dies basiert auf Freiwilligkeit. Bisher wurden Menschen Organspender, indem sie zu einem Organspendezentrum gingen, in Anwesenheit von zwei Zeugen ein Formular unterschrieben und einen Organspendeausweis erhielten. Zusätzlich zu dieser Möglichkeit können sie nun auch über E-Government und E-Pulse Organspender werden. Sie können auch entscheiden, mit welchen Verwandten sie ihre Organspende teilen möchten. Darüber hinaus werden Ehepartner und Verwandte ersten Grades von Spendern, deren Organe nach ihrem Tod transplantiert wurden, im Falle einer Organtransplantation Vorrang vor Notfallpatienten erhalten. Ich bin überzeugt, dass diese Praxis den sozialen Zusammenhalt stärken wird.
„Werbung in den schriftlichen und visuellen Medien wird überwacht“Velioğlu erklärte, dass eine weitere Regelung Inhalte betreffe, die die Öffentlichkeit irreführen und unnötige Anforderungen stellen, die weit von der medizinischen Realität entfernt seien.
Velioğlu betonte, dass solche Praktiken niemals erlaubt sein würden: „Das Gesundheitswesen ist ein Bereich, der das menschliche Leben direkt betrifft. Daher müssen alle Gesundheitseinrichtungen bei ihren Werbe- und Informationsaktivitäten verantwortungsvoll handeln. Selbstverständlich können sie über die von ihnen angebotenen Dienstleistungen informieren.“
Velioğlu betonte, dass die in diesem Zusammenhang bereitgestellten Informationen nicht von der medizinischen Realität getrennt werden können: „Von nun an werden Werbungen in sozialen Medien, im Internet sowie in Print- und Bildmedien überwacht. Sollten irreführende oder täuschende Anzeigen oder Mitteilungen entdeckt werden, die sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnten, wird unser Ministerium die notwendigen Sanktionen verhängen.“
Velioğlu erklärte, dass das Gesundheitsministerium mit einer weiteren Verordnung eine neue Definition des Gesundheitsberufs in der Berufsbezeichnung „Nuklearmedizintechniker“ bei der Bereitstellung von Gesundheitsdiensten eingeführt habe.
Velioğlu erklärte, dass Personen mit diesem Titel in den nuklearmedizinischen Zentren von Krankenhäusern arbeiten könnten und dass sich dadurch eine neue Beschäftigungsmöglichkeit eröffnet habe.
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