Eine neue Ära der Organspende: Kann durch E-Government und E-Pulse erfolgen

Ab sofort können auch digitale Anträge auf Organspende gestellt werden.
Der Generaldirektor für Gesundheitsdienste , Dr. Hasan Basri Velioğlu, gab eine Erklärung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung bestimmter gesundheitsbezogener Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 663 durch die Große Nationalversammlung der Türkei ab, das Vorschriften im Gesundheitsbereich enthält.
Spezialist Dr. Velioğlu erklärte, dass jeder über 18 Jahre und geistig gesund Organspender werden könne und dass dies auf freiwilliger Basis geschehe. Er erinnerte daran, dass eine Person Organspender werden könne, indem sie zu einem Organspendezentrum gehe, in Anwesenheit von zwei Zeugen ein Formular unterschreibe und eine Spendenkarte erhalte.
Zusätzlich zu dieser Methode ist es jetzt möglich, über E-Government und E-Pulse Organspender zu werden.
Velioğlu erklärte dazu: „Sie werden auch entscheiden können, mit welchen Verwandten sie ihren Organspendestatus teilen möchten. Ebenso werden Ehepartner und Verwandte ersten Grades von Spendern, deren Organe nach ihrem Tod transplantiert wurden, bei Bedarf nach Notfallpatienten bevorzugt behandelt. Ich glaube, diese Praxis wird die soziale Solidarität stärken.“
Fast 30.000 Menschen warten auf eine Transplantation
Spezialist Dr. Velioğlu wies darauf hin, dass die Türkei bei Lebendspendentransplantationen führend sei, bei posthumen Organspenden jedoch weltweit hinterherhinke. „Dennoch warten fast 30.000 Menschen in unserem Land auf eine Organtransplantation, um zu überleben. Unsere neue Regelung gibt diesen Menschen hoffentlich Hoffnung. Unsere Bürger können nun schnell und einfach über E-Government und E-Pulse Organspender werden“, sagte er.
Spezialist Dr. Velioğlu erklärte, dass eine weitere Regelung Inhalte betreffe, die die Öffentlichkeit irreführen, weit von der medizinischen Realität entfernt seien und unnötige Anforderungen stellten, und fuhr fort:
„ Das Gesundheitswesen ist ein Bereich, der das menschliche Leben direkt betrifft. Daher müssen alle Gesundheitseinrichtungen bei ihren Werbe- und Informationsaktivitäten verantwortungsvoll handeln.
Natürlich können sie Informationen über ihre angebotenen Leistungen bereitstellen, aber diese Informationen dürfen nicht von der medizinischen Realität getrennt werden. Ich möchte betonen, dass Werbung in sozialen Medien, im Internet sowie in Print- und Bildmedien überwacht wird. Sollten irreführende oder betrügerische Praktiken festgestellt werden, die sich negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnten, wird unser Ministerium die notwendigen Sanktionen verhängen.
ntv