Gehaltserhöhungen zum 1. Juli. Neue Tarife für Ärzte und Pflegekräfte sind bereits bekannt

Autor: KKR • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 06. Juni 2025 07:00
Die Mindestlöhne im Gesundheitswesen werden ab dem 1. Juli 2025 angehoben. Neue Sätze für Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Sanitäter, Diagnostiker, Physiotherapeuten, Apotheker, medizinisches Pflegepersonal und Hilfspersonal sind bereits bekannt. Die Erhöhungen sind gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend, doch Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna möchte Änderungen einführen.
Am 11. Februar veröffentlichte das Statistische Zentralamt eine Erklärung zum Durchschnittsgehalt in der Volkswirtschaft im Jahr 2024. Es belief sich auf 8.181,72 PLN.
Für die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen handelt es sich um einen zentralen Betrag , von dem sich der Mindestlohn errechnet, einschließlich:
- Ärzte,
- Krankenschwestern,
- Hebammen,
- Sanitäter,
- Physiotherapeuten,
- Apotheker,
- Labordiagnostiker,
- medizinisches Pflegepersonal,
- Pfleger,
- Sanitäter.
Das Gesetz über Mindestlöhne im Gesundheitswesen sieht eine jährliche – zum 1. Juli erfolgende – Indexierung der Mindestlöhne vor , die sich aus dem Produkt des in der Entgelttabelle angegebenen Arbeitskoeffizienten und dem Durchschnittslohn des Vorjahres errechnet.
Mit der aktuellen Erhöhung des Durchschnittsverdienstes im Jahr 2024 wird der Mindestlohn im Gesundheitswesen auf 8.181,72 PLN steigen (im Jahr 2023 lag er bei 7.155,48 PLN).
Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der höchste Mindestlohn 11.863,49 PLN . Er gilt für Berufe der Gruppe 1 der Gehaltstabelle, d. h. für Ärzte und Zahnärzte mit Spezialisierung. Dies entspricht einer Erhöhung um 1.488,04 PLN.
Für Krankenschwestern und Hebammen der Gruppe 2, d. h. mit Master-Abschluss und Spezialisierung, beträgt das Minimum 10.554,42 PLN (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN). Dies gilt auch für Apotheker, Physiotherapeuten, Labordiagnostiker und klinische Psychologen der Gruppe 2.
Krankenschwestern und Hebammen der Gruppe 5 erhalten mindestens 8.345,35 PLN (eine Erhöhung um 1.046,76 PLN) und der Gruppe 6 7.690,82 PLN (eine Erhöhung um 964,67 PLN).
Das Mindestgehalt der Sanitäter der Gruppe 6 beträgt 7.690,82 PLN (eine Erhöhung um 964,67 PLN).
Vollständige Tabelle der neuen MindestlöhneAb dem 1. Juli 2025 betragen die Mindestlöhne im Gesundheitswesen (brutto):
- Arzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung (Arbeitskoeffizient 1,45) – 11.863,49 PLN (eine Erhöhung um 1.488,04 PLN)
- Apotheker, Physiotherapeut, Labordiagnostiker, klinischer Psychologe, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1, 3 und 4 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau und Spezialisierung, Krankenpfleger mit dem Berufstitel „Master of Nursing“ oder Hebamme mit einem Masterabschluss in Hebammenwesen mit der erforderlichen Spezialisierung im Bereich der Krankenpflege oder in einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich (1.29) – 10.554,42 PLN (eine Erhöhung um 1.323,85 PLN)
- Arzt oder Zahnarzt ohne Spezialisierung (1,19) – 9.736,25 PLN (eine Erhöhung um 1.221,23 PLN)
- Auszubildender (0,95) – 7.772,63 PLN (eine Erhöhung um 974,92 PLN)
- Apotheker/in, Physiotherapeut/in, Labordiagnostiker/in, Krankenpfleger/in, Hebamme/r, Elektroradiologe/in, Psycholog/in, sonstige/r Arbeitnehmer/in, der/die einen anderen als den in den Nummern 1-4 genannten medizinischen Beruf ausübt, mit der erforderlichen Hochschulausbildung auf Masterniveau; Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit der erforderlichen Hochschulausbildung (Grundstudium) und Spezialisierung oder Krankenpfleger/in, Hebamme/r mit Sekundarschulabschluss und Spezialisierung
(1,02) – 8.345,35 PLN (eine Erhöhung um 1.046,76 PLN)
- Physiotherapeut, Krankenpfleger, Hebamme, Rettungssanitäter, Elektroradiologietechniker, sonstige Arbeitnehmer, die einen anderen als den in Nr. 1–5 genannten medizinischen Beruf ausüben, mit erforderlicher Hochschulbildung auf dem Niveau des Grundstudiums; Physiotherapeut, Rettungssanitäter, Medizinanalytiker, Elektroradiologietechniker mit erforderlicher Sekundarschulbildung oder Krankenpfleger oder Hebamme mit erforderlicher Sekundarschulbildung, die keinen Fachtitel im Bereich der Krankenpflege oder einem im Gesundheitswesen anwendbaren Bereich besitzen (0,94) – 7.690,82 PLN (Erhöhung um 964,67 PLN)
- Ein weiterer Arbeitnehmer, der einen anderen medizinischen Beruf als den in Nr. 1–6 genannten ausübt, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung und medizinischem Betreuer (0,86) – 7.036,28 PLN (eine Erhöhung um 882,57 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben und über die erforderliche Hochschulbildung verfügen (1) – 8.181,72 PLN (eine Erhöhung um 1.026,24 PLN)
- Arbeitnehmer der Grundtätigkeit, außer Arbeitnehmer, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Sekundarschulbildung (0,78) – 6.381,74 PLN (eine Erhöhung um 800,47 PLN)
- Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit, mit Ausnahme von Arbeitnehmern, die einen medizinischen Beruf ausüben, mit der erforderlichen Ausbildung unter der Sekundarstufe (0,65) – 5.318,12 PLN (eine Erhöhung um 667,06 PLN)
Die Gespräche über die Zukunft der Gehälter im Gesundheitswesen und ihre jährliche Indexierung sollen am 10. Juni beginnen . Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna kündigte in einem Interview für Polsat News am 5. Juni mögliche Änderungen des Gesetzes über Mindestlöhne für Mediziner an.
„Ich werde mit dem dreigliedrigen Team sprechen, damit wir die Regelung ändern können, die von jemandem erfunden wurde, der überhaupt keine Ahnung von öffentlichen Finanzen hat“, sagte der Leiter des Ministeriums.
Derzeit gelten die Erhöhungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die geplante Änderung würde eine Verschiebung dieses Datums bedeuten, was in der Praxis zu einem sechsmonatigen Aussetzen des Wachstums der niedrigsten Gehälter im Gesundheitswesen führen könnte.
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