450 PLN pro Monat. Neue Bestimmungen schränken die Möglichkeit kostenloser Aufenthalte ein.

- Ab dem 1. November 2025 müssen Rentner, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, 15 PLN pro Tag oder etwa 450 PLN pro Monat zahlen.
- Neue Bestimmungen schränken die Möglichkeit des kostenlosen Aufenthalts ein, was einige Senioren dazu zwingen könnte, die Einrichtungen zu verlassen und sich eine alternative Unterkunft zu suchen.
- Die Regierung führte das Programm „Gemeinsam zur Unabhängigkeit“ ein und behielt andere Formen der Unterstützung bei, wie etwa Zuschüsse aus dem Sozialleistungsfonds und dem Staatlichen Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (PFRON) für ältere Menschen.
Das Forsal-Portal erinnerte daran, dass ab dem 1. November 2025 Vorschriften für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften (OZZ) in Kraft treten.
Jeder Einwohner/Rentner, der eine polnische Leistung bezieht, muss eine Gebühr von 15 PLN pro Tag entrichten. Dies entspricht Kosten von etwa 450 PLN pro Monat und über 5.000 PLN pro Jahr .
Wichtig ist, dass die Gebühr nicht von der Höhe der Rente abhängt, was insbesondere für Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen schmerzhaft sein wird.
Viele Senioren- und Sozialorganisationen halten den Preis für zu hoch. Die neuen Bestimmungen schränken zudem die Möglichkeit kostenloser Aufenthalte in Gemeindezentren ein, sodass Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sich alternative Unterkünfte suchen müssen.
Als Reaktion auf Kritik rief die Regierung das Programm „Gemeinsam in die Unabhängigkeit“ ins Leben, um Menschen in Notunterkünften zu unterstützen . Es umfasst finanzielle Hilfen, Berufsberatung und Kurse, beispielsweise Sprachkurse.
Die neuen Regelungen gelten auch für andere Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen und Schwangere. Nur für Rentner ist der Satz einheitlich, unabhängig von Gesundheitszustand oder familiären Verhältnissen.
Wer behält das Recht, in einer OZZ zu wohnen, und welche Alternativen gibt es?Sobald die neuen Bestimmungen in Kraft treten, können Personen, die besondere Unterstützung benötigen, weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Dies betrifft vor allem Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Senioren. Die Bewohner müssen jedoch ihren Anspruch auf den weiteren Aufenthalt nachweisen .
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die neuen Regelungen nur für Gemeinschaftsunterkünfte gelten, nicht aber für traditionelle Freizeitangebote für Senioren. Ältere Erwachsene können weiterhin Zuschüsse für Urlaubsreisen und Rehabilitationsaufenthalte in Anspruch nehmen .
Eine Möglichkeit ist die sogenannte „Ferienzeit unter dem Birnbaum“. Rentner und Pensionäre – ehemalige Angestellte von Unternehmen mit Sozialkassen – können diese Unterstützung beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Unternehmensrichtlinien und der finanziellen Situation des Leistungsempfängers.
Die zweite Möglichkeit sind Rehabilitationsprogramme, die vom Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON) finanziert werden und Menschen mit einem Behindertenausweis zur Verfügung stehen . Die Förderung beträgt 20 bis 40 Prozent des Durchschnittsgehalts, was einer Unterstützung von mehreren Tausend Złoty entspricht.
Urheberrechtlich geschütztes Material – die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
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