RSA-Gebühren, C&P-Anwälte: „Ablehnung der Änderung eröffnet Berufungsfrist“

Consulcesi & Partners bietet kostenlose Beratung bei der Einleitung rechtlicher Schritte zur Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Gebühren an
Die kürzlich erfolgte Ablehnung der Änderung, die die Zuzahlung der Gebühren für RSA (Sozial- und Gesundheitswohnheime für ältere Menschen) geändert hätte, stellt einen Wendepunkt im Schutz der Rechte von Patienten dar, die an Alzheimer und anderen neurodegenerativen Erkrankungen leiden. Der von Verbänden und Patienten begrüßte Parlamentsbeschluss vermeidet eine weitere wirtschaftliche Belastung für Familien, die bereits mit monatlichen Kosten von über 3.000 Euro zu kämpfen haben. Consulcesi & Partners unterstreicht die Bedeutung der regulatorischen und rechtswissenschaftlichen Situation und bietet Familien, die rechtliche Schritte zur Erstattung zu Unrecht gezahlter Gebühren einleiten möchten, kostenlose Rechtsberatung an.
Diese Gesetzesänderung – erklärt er in einer Notiz – sei Teil eines besonders günstigen rechtswissenschaftlichen Kontextes. Der Kassationsgerichtshof hat mit seinen jüngsten Anordnungen unter anderem die Nr. 26943/2024 besagt, dass soziale und gesundheitliche Dienstleistungen vollständig vom nationalen Gesundheitssystem abgedeckt sein müssen, wenn sie zur Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit erforderlich sind. In solchen Fällen müssen die gesamten Kosten des Krankenhausaufenthalts einschließlich der sozialpflegerischen Tätigkeiten erstattet werden. Darüber hinaus hat der Staatsrat (Nr. 3074/2025) diese Position weiter gestärkt, indem er feststellte, dass selbst vorübergehende Abwesenheiten von der Einrichtung den therapeutischen Verlauf nicht unterbrechen und keine Unterbrechungen der öffentlichen Versorgung rechtfertigen. Von besonderer Bedeutung ist auch das Urteil des Gerichts von Grosseto (Sn. 152/2025 vom 25. März), das eine vollständige Deckung der Kosten für Sozial- und Gesundheitsfürsorge erklärte und in der Folge eine Erstattung von über 100.000 Euro zusprach, zuzüglich der Erstattung von Rechtskosten in Höhe von 6.500 Euro.
„Die Änderung“, so Bruno Borin, Rechtsberater des Netzwerks Consulcesi & Partners, „hätte eine Ungerechtigkeit legalisiert und den Familien die Last einer Versorgung aufgebürdet, die von Gesetz und Rechtsprechung als reine Gesundheitsfürsorge anerkannt wird. Ihre Ablehnung hält die Möglichkeit rechtlicher Schritte aufrecht. Und es ist eine Gelegenheit, die wir uns nicht entgehen lassen sollten.“
Die Rechtsprechung ist eindeutig, stellt C&P klar: Wenn die in RSA bereitgestellte Pflege mit einem validierten therapeutischen Projekt verbunden ist, muss der National Health Service die gesamten Kosten übernehmen. In Ermangelung einer fairen und die Menschenrechte wahrenden Gesetzesreform bleibt der Hauptweg der über die Gerichte. Und wer sich heute in einer ähnlichen Situation befindet – ob Patient oder Angehöriger – kann auf eine günstige juristische Orientierung zählen. Es wird daher empfohlen, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf die Angelegenheit spezialisiert hat, um sich beraten zu lassen und Ihre Rechte zu wahren. Nach der heutigen Rechtsprechung können Sie die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren sowie die Umschuldung künftiger Gebühren beantragen und durchsetzen. Folgendes ist hilfreich: medizinische Unterlagen (z. B. Krankenakten), Rechnungen für bereits gezahlte Gebühren, jegliche Mitteilungen der RSA und/oder der ASL zur Rekonstruktion Ihrer Situation.
„Es ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit“, so Borin abschließend. „Gesundheit lässt sich nicht in Tagen berechnen oder anhand von Änderungen messen. Sie muss geschützt werden. Und wir sind wie immer bereit, dies gemeinsam mit den Bürgern zu tun.“
Adnkronos International (AKI)