KoRo-Rückruf: Vier Bio-Brotaufstriche können Nierenschäden verursachen

Die Berliner Unternehmen KoRo ruft aktuell mehrere Produkte aus ihrem Sortiment zurück. Betroffen sind vier Sorten Bio-Brotaufstriche, die bundesweit im Handel und online verkauft wurden. Grund ist eine Belastung mit dem Schimmelpilzgift Ochratoxin A, das erhebliche gesundheitliche Schäden hervorrufen kann.
Das Gift wurde in den verwendeten Sonnenblumenkernen nachgewiesen, die für die Herstellung der Aufstriche genutzt wurden. Laut KoRo handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, nachdem die gesetzlich zulässigen Grenzwerte überschritten wurden. Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nun wissen?
Betroffen sind vier beliebte Brotaufstriche, die sowohl im KoRo Online-Shop als auch in über 10.000 Verkaufsstellen in Deutschland erhältlich waren. Darunter Filialen von Rewe, Edeka, dm und Rossmann sowie Gastronomieangebote wie ICE-Restaurants der Deutschen Bahn oder auch Bordmenüs von Eurowings.
Die Details zum Rückruf im Überblick:
- Bio Auberginen Aufstrich (380 g, EAN: 4255582807066, MHD: 12.02.2027 und 19.02.2027)
- Bio Kichererbsen Aufstrich (380 g, EAN: 4255582807080, MHD: 19.02.2027)
- Bio Tomate Basilikum Aufstrich (380 g, EAN: 4255582807103, MHD: 12.02.2027, 13.02.2027, 20.02.2027, 21.02.2027)
- Pikanter Bio Paprika Aufstrich (380 g, EAN: 4255582809718, MHD: 19.02.2027 und 20.02.2027)

Die vier betroffenen Bio-Brotaufstriche der Marke KoRo.
Quelle: KoRo Handels GmbH
Die betroffenen Chargen wurden laut KoRo bereits aus dem Verkauf genommen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Glas zu Hause haben, sollten es auf keinen Fall mehr verzehren.
Ochratoxin A gehört zu den am meisten gefürchteten Schimmelpilzgiften in der Lebensmittelbranche. Es wird von Schimmelpilzen der Gattungen Aspergillus und Penicillium gebildet und kann Lebensmittel wie Getreide, Nüsse oder eben Sonnenblumenkerne belasten.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stuft das Toxin als krebserzeugend, erbgutschädigend und nervenschädigend ein. Es reichert sich insbesondere in den Nieren an und kann diese im schlimmsten Fall dauerhaft schädigen.
Mögliche gesundheitliche Folgen:
- Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen, Durchfall und Appetitlosigkeit
- Schädigung von Niere und Leber
- Schwächung von Immunsystem und Hormonsystem
- Nervenschäden und Hautprobleme
- Bei chronischer Aufnahme: erhöhtes Risiko für Nierentumoren
Besonders gefährdet sind Kinder, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Für sie kann schon der wiederholte Konsum kleiner Mengen gesundheitliche Folgen haben.
Wer eines der betroffenen Produkte gekauft hat, sollte es sofort entsorgen oder in die Verkaufsstelle zurückbringen.
- Im Einzelhandel: Rückgabe bei Rewe, Edeka, dm oder Rossmann – auch ohne Kassenbon wird der Kaufpreis erstattet.
- Im Online-Shop von KoRo: Bis zum 1. September 2025 steht ein Rückerstattungsformular bereit. Nach Ausfüllen wird der Betrag über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückgezahlt.
- Hinweis des Unternehmens: Eine Rückgabe sei auch möglich, wenn die Packung bereits geöffnet wurde.
Das Unternehmen betont, dass der Rückruf aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes erfolgt.
KoRo stellt für Fragen einen Kundenservice über den Online-Shop zur Verfügung. Nachfragen per Mail sind über [email protected] zu stellen. Auch in den betroffenen Verkaufsstellen können sich Kundinnen und Kunden direkt informieren.
Wer nach dem Verzehr eines der betroffenen Aufstriche gesundheitliche Beschwerden wie Übelkeit, Bauchschmerzen oder Hautreizungen bemerkt, sollte sicherheitshalber ärztlichen Rat einholen.
rnd